WISSEN · MODELLE & RECHT
Modelle und Rechtsrahmen: Staff Leasing und Freelancing in Legal & Compliance
Interim-Fachkräfte für Legal und Compliance arbeiten über Staff Leasing (in der Schweiz Personalverleih, in Deutschland Arbeitnehmerüberlassung) oder über Freelancing. Diese Ratgeber erklären die Unterschiede, wer den Einsatz steuert, was bei Vertraulichkeit und Scheinselbständigkeit zu beachten ist und wie Einsätze in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich ablaufen.
Alle Ratgeber zu Modellen und Recht
Die wichtigsten Fragen zu Modellen und Recht
Was unterscheidet Staff Leasing und Freelancing?
Im Staff Leasing schliesst die Fachkraft den Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister und ist in die Organisation des Kunden integriert; das fachliche Weisungsrecht liegt grundsätzlich beim Kunden. Freelancer erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Beide Modelle eignen sich für die meisten Bedarfe, in Teilzeit oder Vollzeit. Mehr im Vergleich Freelancing, Staff Leasing und Secondment.
Personalverleih oder Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung ist der deutsche Rechtsbegriff. In der Schweiz spricht man von Staff Leasing oder Personalverleih; beide Begriffe meinen dasselbe.
Welche Bewilligungen hat Alpinum?
Die Alpinum Solutions GmbH in Frankfurt am Main hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. Die Alpinum Solutions AG in Zürich hat die Bewilligungen für den Personalverleih (kantonal und SECO) und für die Arbeitsvermittlung.
Wie laufen Einsätze in Österreich?
Einsätze in Österreich laufen als Freelancing oder als Staff Leasing/Arbeitnehmerüberlassung über die deutsche oder die Schweizer Gesellschaft.
Können Interim-Fachkräfte formale Funktionen übernehmen?
Ja, zum Beispiel als Datenschutzbeauftragte oder als Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung, abhängig von den Anforderungen des Unternehmens und den Vorgaben in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich. Bei Geldwäschereifachstelle bzw. Geldwäschebeauftragten können regulatorische Vorgaben eine externe Mandatsübernahme ausschliessen oder Personalverleih erfordern.
Welches Modell passt zu Ihrem Bedarf?
Wir empfehlen das passende Modell für Ihren Bedarf: Staff Leasing oder Freelancing, Teilzeit oder Vollzeit, Einzelperson oder Team.