INTERIM LEGAL & COMPLIANCE · ÖSTERREICH
Interim Jurist und Interim Compliance für Unternehmen in Österreich
Ein Interim Jurist für Österreich oder eine Interim-Compliance-Fachkraft übernimmt Aufgaben in Ihrer Rechts- oder Compliance-Abteilung temporär – bei Vakanz, Karenz, Arbeitsspitzen oder regulatorischen Projekten. Alpinum stellt Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachkräfte von Junior bis Senior bereit, als Arbeitskräfteüberlassung (Staff Leasing) oder im Freelancing, in Teilzeit oder Vollzeit. Ihr Büro in Wien ist am Opernring; Aufgaben und Prioritäten bestimmt Ihr Unternehmen.
Österreich ergänzt unsere Kernmärkte Schweiz und Deutschland. Wir sind ein spezialisierter Anbieter für temporäre Legal- und Compliance-Unterstützung im DACH-Raum, keine Rechtsanwaltskanzlei. Für Unternehmen in Wien und ganz Österreich übernehmen unsere Fachkräfte Vertragsarbeit, laufende Beratung der Fachbereiche, Geldwäsche- und KYC-Prüfungen oder die Leitung eines Projekts. Typische Auftraggeber sind Banken und Finanzdienstleister, Versicherungen, Industrie, Energie, Technologie und Handel. Arbeitsort und Präsenz – vor Ort in Ihrem Betrieb, hybrid oder remote – vereinbaren wir je Einsatz.
Ausgewählte Profile stellen wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor. Den Einsatzbeginn legen wir gemeinsam mit Ihnen fest; er hängt von Verfügbarkeit, Kündigungsfristen und Onboarding ab.
INTERIM LEGAL WIEN · INTERIM COMPLIANCE ÖSTERREICH
Interim Legal in Wien und Interim Compliance in Österreich: typische Einsätze
Geldwäsche-Prävention, KYC und Compliance im Finanzsektor
Banken, Zahlungsdienstleister und Versicherungen verstärken ihre Compliance-Abteilung für KYC-Remediation, Aktualisierung von Kundendossiers, Transaktionsmonitoring und die Bearbeitung von Alerts. Die Fachkräfte arbeiten nach Ihren internen Richtlinien und in Ihren Systemen; Entscheidungen und Meldungen bleiben bei Ihrer Compliance-Funktion. Dauer: meist mehrere Monate bis zum Projektende. Pensum: überwiegend Vollzeit. Mehr zu AML, KYC & Financial Crime Compliance.
Rechtsabteilung bei Vakanz oder Karenz
Wird eine Stelle frei oder geht eine Kollegin oder ein Kollege in Karenz, hält ein Interim Legal Counsel das Tagesgeschäft am Laufen: Verträge prüfen und verhandeln, Fachbereiche beraten, externe Kanzleien steuern. Dauer: einige Monate, mit Einarbeitung und Übergabe. Pensum: 20 bis 100 Prozent. Siehe Vakanz überbrücken und Karenzvertretung in der Rechtsabteilung.
Regulatorische Vorhaben und Vertragsrückstände
DORA, NIS2, der EU AI Act oder neue Geldwäschevorgaben binden Kapazität, die im Team fehlt; dazu kommen Rückstände in der Vertragsprüfung. Projektjuristinnen und Compliance Officers bearbeiten klar abgegrenzte Arbeitspakete, zum Beispiel bei Regulatory Change, im Datenschutz und bei AI Governance oder im Contract Management. Dauer: entlang der Projektphasen. Pensum: in Spitzen Vollzeit, danach reduziert.
Interim-Leitung für Legal oder Compliance
Fehlt die Leitung der Rechts- oder Compliance-Funktion, übernimmt ein Interim Head of Legal Führung, Priorisierung und Reporting an die Geschäftsführung. Kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung holen sich einen Fractional General Counsel an festen Wochentagen. Dauer: mehrere Monate oder länger.
Praxisbeispiel aus dem DACH-Raum (anonymisiert)
KYC-Taskforce, Finanzinstitut in der Schweiz: Acht Compliance Officers inklusive Team Lead, jeweils Vollzeit über Staff Leasing, übernahmen 2025 KYC-Remediation, File Reviews, Transaktionsmonitoring und Alert Handling. Der Team Lead berichtete an die interne Compliance. Die Profile lagen innerhalb von 48 Stunden vor, das Team begann rund zwei Wochen nach Auftrag, nach zehn Monaten war das Projekt abgeschlossen. Ein solches Team stellen wir auch für Einsätze in Österreich zusammen.
Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachkräfte auf allen Levels
Ob Junior, Mid oder Senior passt, entscheidet die Aufgabe: wie selbstständig gearbeitet wird, wie komplex die Fragen sind und ob Führung dazugehört. In der Praxis wird am häufigsten das mittlere Level (Experienced) eingesetzt.
| Level | Berufserfahrung | Typische Rollen | Typische Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Junior | 0–2 Jahre | Junior Legal Counsel, KYC-Analystin, Projektjurist | Kundendossiers prüfen, Unterlagen sichten, Musterverträge anwenden, recherchieren |
| Mid (Experienced) | 3–6 Jahre | Legal Counsel, Compliance Officer, AML-Spezialistin | Verträge verhandeln, Verdachtsfälle vorbereiten, Fachbereiche beraten, Kanzleien koordinieren |
| Senior | 7+ Jahre | Senior Legal Counsel, Head of Compliance, Interim Head of Legal, Team Lead | Teams führen, Projekte und Transaktionen steuern, Eskalationen entscheiden, an die Geschäftsführung berichten |
Auch formale Funktionen sind möglich, etwa Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung oder Datenschutzbeauftragte – über Staff Leasing oder Freelancing, je nach Ihren Anforderungen und den Vorgaben in Österreich. Bei der Funktion des Geldwäschebeauftragten können regulatorische Vorgaben eine externe Übernahme ausschließen oder eine Überlassung erfordern; gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit und Verantwortlichkeiten bleiben gewahrt.
So kommt die Fachkraft in Ihr Team
01 · Anforderung besprechen
Wir klären Rechtsgebiet, Aufgaben, Level, Sprachen, Arbeitsort, Pensum, Dauer und Modell – und ob eine bestimmte Ausbildung oder Funktion verlangt ist.
02 · Profile prüfen
Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ausgewählte Profile aus über 7’500 Legal & Compliance Professionals, die wir im Qualifizierungsprozess persönlich interviewt und fachlich geprüft haben. Üblich sind zwei bis vier Profile.
03 · Gespräche führen und entscheiden
Sie lernen die Kandidatinnen und Kandidaten in kurzen Gesprächen kennen und treffen die Auswahl.
04 · Einsatz starten
Vertrag, Zugänge und Einarbeitung bereiten wir gemeinsam vor. Nach zwei bis vier Wochen ziehen wir mit Ihnen eine erste Bilanz; bis zur Übergabe bleiben wir Ihre Ansprechpartner. Ein Wechsel ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich.
Wer bei der Arbeitskräfteüberlassung und im Freelancing steuert
Überlassung: Fachaufsicht im Beschäftigerbetrieb
Bei der Arbeitskräfteüberlassung ist die Fachkraft in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert und unterliegt dort dessen Fachaufsicht (§ 4 Abs. 2 Z 3 AÜG, Stand 30.10.2026). Sie bestimmen Aufgaben, Prioritäten und Freigaben; für den Arbeitnehmerschutz sind Überlasser und Beschäftiger gemeinsam verantwortlich (USP, Stand 30.10.2026).
Arbeitgeber bleibt der Überlasser
Der Arbeitsvertrag besteht zwischen der Fachkraft und dem Überlasser, die Arbeit wird im Betrieb des Beschäftigers erbracht (§ 3 AÜG, Stand 30.10.2026). Überlassene Fachkräfte haben Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt; Maßstab sind vergleichbare Beschäftigte im Beschäftigerbetrieb, dessen Arbeitszeit- und Urlaubsregeln gelten (§ 10 AÜG, § 6 LSD-BG, Stand 30.10.2026).
Freelancing: eigenverantwortlich im Mandat
Freelancer erbringen ihre Leistung eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Befugnisse, Zugriffe und Eskalationswege legen wir in beiden Modellen vor Beginn schriftlich fest.
Arbeitskräfteüberlassung und Freelancing in Österreich
Arbeitskräfteüberlassung (Staff Leasing)
Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Überlasser aus dem EU/EWR-Raum zeigen die grenzüberschreitende Tätigkeit vorab beim zuständigen Ministerium an und melden jede Überlassung vor Arbeitsbeginn an die Zentrale Koordinationsstelle des Finanzministeriums; nach Angaben des Unternehmensserviceportals gilt diese Meldepflicht auch für Überlasser aus der Schweiz (USP und Sozialministerium, Stand 30.10.2026). Einsätze in Österreich laufen bei Alpinum über die deutsche oder die Schweizer Gesellschaft. Die deutsche Alpinum Solutions GmbH verfügt über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. Mehr zu Staff Leasing für Legal & Compliance.
Freelancing
Ob jemand als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder selbstständig gilt, richtet sich in Österreich nach der tatsächlichen Gestaltung, nicht nach der Vertragsbezeichnung; entscheidend sind persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit (§ 4 ASVG, Stand 30.10.2026). Auch hinter einem Werkvertrag kann eine Arbeitskräfteüberlassung stehen, wenn die Person eingegliedert ist, der Fachaufsicht unterliegt und kein abgrenzbares Werk schuldet (§ 4 AÜG, Stand 30.10.2026). Für abgegrenzte Mandate kann Freelancing passen; welches Modell zu Ihrer Aufgabe passt, klären wir vor Vertragsabschluss.
Schweiz und Deutschland
Arbeitet Ihr Team über die Grenze, besetzen wir Einsätze auch in der Schweiz und in Deutschland – mit dem Modell und der Vertragspartnerin, die dort passen.
Was kostet ein Interim Jurist in Österreich?
Für Österreich gelten unsere Bandbreiten in Euro, je nach Level und Modell zwischen EUR 480 und EUR 2’000+ pro Tag (exkl. USt., Stand 18.10.2026):
- Junior (0–2 Jahre): Überlassung EUR 480–720, Freelancing EUR 720–960 pro Tag
- Experienced (3–6 Jahre): Überlassung EUR 720–960, Freelancing EUR 960–1’360 pro Tag
- Senior (7+ Jahre): Überlassung EUR 960–1’440+, Freelancing EUR 1’360–2’000+ pro Tag
Stundensätze, Rechenbeispiel und Einflussfaktoren wie Rechtsgebiet, Sprachen, Pensum, Dauer und Präsenz vor Ort erklärt der Ratgeber „Was kostet ein Interim-Jurist?“ (Link unten).
Büro und Kontakt
Alpinum Solutions · Büro Wien
Opernring 1 / R 745-748
1010 Wien
E-Mail info@alpinumsolutions.com
Kontaktformular: Bedarf besprechen
Ansprechperson für Österreich: Christian Steinmetz, Founder & CEO, MLaw (Universität Zürich). Weitere Büros in Zürich und Frankfurt.
Besprechen wir Ihren Bedarf in Österreich.
Schildern Sie kurz Aufgabe, Rechtsgebiet, Pensum und Wunschtermin. Wir schlagen Ihnen Profil, Modell und Vorgehen vor.
Fachgebiete, Rollen und Anlässe
Für konkrete Aufgaben finden Sie hier die passende Leistungsseite – von Geldwäsche-Compliance bis Interim Head of Legal.
Häufige Fragen zu Interim Juristen und Arbeitskräfteüberlassung in Österreich
Wer ist bei der Arbeitskräfteüberlassung Arbeitgeber der Fachkraft?
Der Überlasser. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen Fachkraft und Überlasser; Ihr Unternehmen ist Beschäftiger, in dessen Betrieb die Arbeit erbracht wird (§ 3 AÜG, Stand 30.10.2026).
Über welche Gesellschaft laufen Einsätze in Österreich?
Als Freelancing oder als Staff Leasing über die deutsche Alpinum Solutions GmbH oder die Schweizer Alpinum Solutions AG. Welche Variante passt, klären wir vor Vertragsabschluss mit Ihnen.
Kann ich in Österreich einen freiberuflichen Juristen einsetzen?
Ja, wenn die Person tatsächlich selbstständig arbeitet. Maßgeblich ist die gelebte Praxis, nicht der Vertragstitel (§ 4 ASVG, § 4 AÜG, Stand 30.10.2026). Ist die Fachkraft eng in Ihr Team eingebunden, empfehlen wir die Überlassung.
Wie schnell erhalte ich Profile?
Ausgewählte Profile stellen wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor. Wann die Fachkraft beginnt, stimmen wir gemeinsam ab – abhängig von Verfügbarkeit, Kündigungsfristen und Onboarding.
Sind Teilzeit und Remote-Arbeit möglich?
Ja. Einsätze sind mit 20 bis 100 Prozent möglich, vor Ort, hybrid oder remote. Ein Wechsel ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich.
Berät Alpinum rechtlich?
Nein. Alpinum ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine eigene Rechtsberatung. Wir stellen Fachkräfte bereit, die in Ihrer Organisation mitarbeiten; Ihr Unternehmen steuert den Einsatz.