INTERIM LEGAL & COMPLIANCE · SCHWEIZ
Interim Juristen und Compliance-Spezialisten für Unternehmen in der Schweiz
Ein Interim Jurist oder eine Compliance-Spezialistin verstärkt Ihr Team in der Schweiz temporär – bei Vakanz, Mutterschaft, Arbeitsspitzen, KYC-Remediation oder regulatorischen Projekten. Alpinum Solutions AG in Zürich stellt Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachkräfte von Junior bis Senior bereit: im Personalverleih (Staff Leasing) oder als Freelancing, in Teilzeit oder Vollzeit, einzeln oder als Team. Aufgaben und Prioritäten legt Ihr Unternehmen fest.
Die Schweiz ist unser Heimmarkt: Alpinum Solutions AG hat ihren Sitz in Zürich und verfügt über die kantonale Bewilligung für den Personalverleih und die Bewilligung des SECO. Wir sind ein spezialisierter Anbieter für temporäre Legal- und Compliance-Unterstützung in der Schweiz, in Deutschland und Österreich – keine Kanzlei. Unsere Kundinnen und Kunden sind Rechtsabteilungen und Compliance-Teams von Banken, Versicherungen, Industrie- und Technologieunternehmen sowie Kanzleien. Ob Ihre Fachkraft bei Ihnen vor Ort, hybrid oder remote arbeitet, legen Sie je Einsatz fest.
Passende Profile liegen in der Regel innert 48 Stunden vor. Wann der Einsatz beginnt, vereinbaren wir mit Ihnen – je nach Verfügbarkeit, Kündigungsfrist und Onboarding.
INTERIM JURISTEN UND COMPLIANCE IN DER SCHWEIZ
Interim Jurist und Compliance-Spezialisten in der Schweiz: typische Einsätze
KYC, AML und Bank-Compliance
Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre holen sich Compliance-Spezialisten für KYC-Remediation, KYC File Reviews, Transaction Monitoring und Alert Handling – einzeln oder als Taskforce mit Team Lead. Die Fachkräfte arbeiten nach Ihren Weisungen, Prozessen und Systemen; die Verantwortung bleibt bei Ihrer Linie und Compliance-Funktion. Dauer: einige Monate bis zum Abschluss des Projekts. Pensum: meist Vollzeit. Mehr zu AML, KYC & Financial Crime Compliance.
Legal Counsel bei Vakanz oder Mutterschaft
Ein Interim Legal Counsel übernimmt das Tagesgeschäft der Rechtsabteilung, bis die Stelle besetzt ist oder die Kollegin aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrt: Vertragsprüfung, Beratung der Geschäftsbereiche und Steuerung externer Anwältinnen und Anwälte. Dauer: in der Regel mehrere Monate, inklusive Einarbeitung und Übergabe. Pensum: 20 bis 100 Prozent, je nach vertretener Stelle. Siehe Vakanz überbrücken und Elternzeit- und Mutterschaftsvertretung.
Regulatorische Projekte und Arbeitsspitzen
Neue Vorgaben, Vertragsrückstände, interne Untersuchungen oder Transaktionen binden Kapazität, die im Team fehlt. Projektjuristen und Compliance Officers übernehmen abgegrenzte Arbeitspakete, etwa im Bank- und Finanzmarktrecht oder bei Regulatory Change. Dauer: entlang der Projektphasen. Pensum: Vollzeit in den Spitzenphasen, danach reduziert.
Führung der Rechts- oder Compliance-Funktion
Fällt die Leitung aus oder ist sie neu zu besetzen, übernimmt ein Interim Head of Legal Führung, Priorisierung und Berichterstattung. Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung nutzen einen Fractional General Counsel an festen Tagen pro Woche. Dauer: mehrere Monate oder länger.
Beispiele aus der Praxis (anonymisiert)
KYC-Taskforce in einem Schweizer Finanzinstitut: 2025 stellte Alpinum eine Taskforce mit acht Compliance Officers inklusive Team Lead, jeweils 100 Prozent im Staff Leasing. Das Team übernahm KYC-Remediation, KYC File Reviews, Transaction Monitoring, Alert Handling und Dokumentation; der Team Lead berichtete an die interne Compliance. Die Profile lagen innert 48 Stunden vor, das Team startete rund zwei Wochen nach Auftrag, das Projekt war nach zehn Monaten abgeschlossen.
M&A-Transaktion in der Schweiz: Ein international tätiges Industrieunternehmen verstärkte sein internes Corporate/M&A-Team für zwölf Monate mit einem Senior Legal Counsel (100 Prozent, Staff Leasing), rund zwei Wochen nach Auftrag. Er begleitete die grenzüberschreitende Transaktion von der Due Diligence über Signing und Closing bis zur Integration. Ergebnis: Team entlastet, Transaktion erfolgreich abgeschlossen.
Juristen und Compliance-Fachkräfte von Junior bis Senior
Wir besetzen Einsätze in Legal und Compliance auf allen Levels. Welches Level passt, hängt von Eigenständigkeit, Komplexität und Führungsanteil der Aufgabe ab; am häufigsten ist das mittlere Level (Experienced).
| Level | Berufserfahrung | Typische Rollen | Typische Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Junior | 0–2 Jahre | Junior Legal Counsel, KYC Analyst, Projektjurist | KYC File Reviews, Dokumentensichtung, Standardverträge nach Playbook, Recherche |
| Mid (Experienced) | 3–6 Jahre | Legal Counsel, Compliance Officer, AML Specialist | Verträge prüfen und verhandeln, Alerts und Dossiers beurteilen, Fachbereiche beraten, Kanzleien koordinieren |
| Senior | 7+ Jahre | Senior Legal Counsel, Head of Compliance, Interim Head of Legal, Team Lead | Teams und Taskforces führen, Transaktionen begleiten, Eskalationen entscheiden, an die Geschäftsleitung berichten |
Interim-Fachkräfte können auch formale Funktionen übernehmen, etwa als Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung oder als Datenschutzberaterin – über Staff Leasing oder Freelancing, abhängig von Ihren Anforderungen und den regulatorischen Vorgaben. Beim Geldwäschereibeauftragten können solche Vorgaben eine externe Mandatsübernahme ausschliessen oder Personalverleih erfordern; gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit und Verantwortlichkeiten bleiben gewahrt.
Vom Briefing zum Einsatzstart
01 · Bedarf klären
Im ersten Gespräch klären wir Fachgebiet, Aufgaben, Level, Sprachen, Einsatzort, Pensum, Laufzeit und Modell – und ob die Aufgabe eine bestimmte Qualifikation oder Funktion verlangt.
02 · Profile erhalten
Innert 48 Stunden schlagen wir Ihnen ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten vor – aus einem Pool von über 7’500 Legal & Compliance Professionals, die wir persönlich interviewt, fachlich geprüft und überprüft haben.
03 · Kennenlernen und auswählen
In kurzen Interviews prüfen Sie Fachwissen, Arbeitsweise und Passung; die Auswahl treffen Sie.
04 · Starten und begleiten
Verleih- oder Mandatsvertrag, Zugänge und Onboarding bereiten wir gemeinsam vor; den Einsatzbeginn stimmen wir mit Ihnen ab. Unser Zürcher Team begleitet den Einsatz, mit einer ersten Standortbestimmung nach zwei bis vier Wochen, bis zur Übergabe. Ein Wechsel ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich.
Wer im Personalverleih und im Freelancing steuert
Personalverleih: Ihr Unternehmen steuert
Kennzeichen des Personalverleihs ist, dass der Verleihbetrieb wesentliche Weisungsbefugnisse an den Einsatzbetrieb abtritt (Art. 26 AVV, Stand 30.10.2026). Sie legen Aufgaben, Prioritäten, Freigabegrenzen und Ansprechpersonen fest; die Fachkraft arbeitet eingebunden in Ihre Abläufe und Systeme.
Arbeitgeberin bleibt Alpinum
Der Verleihbetrieb bleibt Arbeitgeber. Er schliesst mit der Fachkraft einen schriftlichen Arbeitsvertrag und mit Ihrem Unternehmen einen schriftlichen Verleihvertrag, der auch die Kosten ausweist (Art. 12, 19 und 22 AVG, Stand 30.10.2026). Vertragspartnerin in der Schweiz ist die Alpinum Solutions AG.
Freelancing: eigenverantwortlich im Mandat
Freelancer erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Vertretungsbefugnisse, Zugriffsrechte und Eskalationswege halten wir in beiden Modellen vor dem Start schriftlich fest.
Personalverleih, Freelancing und Festanstellung in der Schweiz
Personalverleih (Staff Leasing)
Gewerbsmässiger Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Die Betriebsbewilligung erteilt das kantonale Arbeitsamt; wer Personal ins Ausland verleiht, braucht zusätzlich eine Bewilligung des SECO. Die Bewilligung gilt unbefristet und für die ganze Schweiz; Personalverleih aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht zulässig (Art. 12–15 AVG, Stand 30.10.2026). Alpinum Solutions AG verfügt über die kantonale Bewilligung (Amt für Wirtschaft AWI) und die Bewilligung des SECO. Mehr zu Staff Leasing für Legal & Compliance.
Freelancing
Ob eine Person selbständig erwerbend ist, beurteilt in der Schweiz die AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall und nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach der Vertragsbezeichnung; wichtige Kriterien sind eigenes Unternehmerrisiko, freie Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber (Art. 5 und 9 AHVG, AHV/IV-Merkblatt 2.02, Stand 30.10.2026). Wer weisungsgebunden und eingebunden nach Stunden arbeitet, gilt meist als angestellt – dann passt Personalverleih. Für abgegrenzte Mandate kann Freelancing passen; wir klären das vor Vertragsabschluss mit Ihnen.
Festanstellung
Für dauerhafte Besetzungen gibt es Executive Search und Permanent Recruiting. Private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig, wenn sie regelmässig und gegen Entgelt erfolgt (Art. 2 AVG, Stand 30.10.2026); Alpinum Solutions AG verfügt über diese Bewilligung.
Deutschland und Österreich
Arbeitet Ihr Team grenzüberschreitend, stellen wir Fachkräfte auch für Einsätze in Deutschland und Österreich bereit – mit dem jeweils passenden Modell und Vertragspartner.
Was kostet ein Interim Jurist in der Schweiz?
In der Schweiz liegen die Tagessätze je nach Level zwischen CHF 600 und CHF 1’800+ (exkl. MWST, Stand 18.10.2026):
- Junior (0–2 Jahre): CHF 600–800 pro Tag, CHF 75–100 pro Stunde
- Experienced (3–6 Jahre): CHF 800–1’200 pro Tag, CHF 100–150 pro Stunde
- Senior (7+ Jahre): CHF 1’200–1’800+ pro Tag, CHF 150–225+ pro Stunde
Den konkreten Satz bestimmen Fachgebiet, Sprachen, Pensum, Laufzeit und Präsenz vor Ort. Ein Rechenbeispiel steht im Ratgeber „Was kostet ein Interim-Jurist?“ (Link unten).
Büro und Kontakt
Alpinum Solutions AG · Büro Zürich
Lintheschergasse 15
8001 Zürich
Mo–Fr 08:00–18:30
Telefon +41 43 508 94 82
E-Mail info@alpinumsolutions.com
Ansprechperson für die Schweiz: Christian Steinmetz, Founder & CEO, MLaw (Universität Zürich). Weitere Büros in Frankfurt und Wien.
Besprechen wir Ihren Bedarf in der Schweiz.
Beschreiben Sie kurz Aufgabe, Fachgebiet, Pensum und gewünschten Start. Unser Team in Zürich schlägt Ihnen Profil, Modell und Vorgehen vor.
Fachgebiete, Rollen und Anlässe
Für konkrete Aufgaben finden Sie hier die passende Leistungsseite – von KYC-Remediation bis Interim Head of Legal.
Häufige Fragen zu Interim Juristen und Personalverleih in der Schweiz
Braucht ein Anbieter für den Personalverleih von Juristen eine Bewilligung?
Ja. Gewerbsmässiger Personalverleih braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamts, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG, Stand 30.10.2026). Alpinum Solutions AG verfügt über beide.
Wer ist Arbeitgeber der Fachkraft im Personalverleih?
Der Verleihbetrieb, also Alpinum. Zwischen der Fachkraft und Ihrem Unternehmen besteht kein Vertrag; Sie schliessen mit Alpinum einen schriftlichen Verleihvertrag (Art. 12 und 22 AVG, Stand 30.10.2026). Fachlich arbeitet die Fachkraft nach Ihren Weisungen.
Kann ich in der Schweiz einen freiberuflichen Juristen einsetzen?
Ja, wenn die Person tatsächlich selbständig arbeitet. Das beurteilt die AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (Art. 5 und 9 AHVG, Stand 30.10.2026). Ist die Fachkraft eng in Ihr Team eingebunden, empfehlen wir Personalverleih.
Wie schnell erhalte ich Profile?
Erste Profile stellen wir in der Regel innert 48 Stunden vor. In unseren Schweizer Praxisbeispielen startete die Fachkraft oder das Team rund zwei Wochen nach Auftrag; massgebend sind Verfügbarkeit, Kündigungsfrist und Onboarding.
Ist Teilzeit möglich, und kann die Fachkraft später fest ins Team wechseln?
Ja. Einsätze sind mit einem Pensum von 20 bis 100 Prozent möglich, vor Ort, hybrid oder remote. Ein Wechsel ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich.
Bietet Alpinum Rechtsberatung an?
Nein. Als Personaldienstleister erbringt Alpinum keine eigene Rechtsberatung. Wir stellen Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachkräfte bereit, die in Ihrer Organisation mitarbeiten; Ihr Unternehmen steuert den Einsatz.