FAQ – Projektjurist
Finde hier alle Antworten auf Deine Fragen zum Arbeitsverhältnis in Deutschland.

Onboarding
Nach erfolgreichem Interviewprozess und Zusage durch den Kunden und des Kandidaten erhält der Mitarbeiter eine Onboarding-E-Mail mit den wichtigsten Informationen von unserer HR-Managerin.
Die Vertragsunterzeichnung erfolgt digital über das Tool YouSign. Durch die Unterzeichnung mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) gewährleisten wir einen gesetzeskonformen und hohen Standard bei der Vertragsunterzeichnung.
Neben dem unterzeichneten Arbeitsvertrag werden die folgenden Dokumente für ein erfolgreiches Onboarding benötigt:
- Unterschriebener Arbeitsvertrag
- Ausgefüllter Personalfragebogen (wird von DATEV zugesendet; 14 Tage Frist zum Ausfüllen)
Der Vertrag wird über YouSign zur elektronischen Unterzeichnung bereitgestellt. Sowohl der Mitarbeiter als auch Alpinum Solutions unterzeichnen den Vertrag digital. Nach der Gegenzeichnung kann der rechtsgültige Vertrag heruntergeladen werden.
Bei allen Fragen rund um die Anstellung (Administration, Lohnzahlungen, Versicherungen) ist unsere HR-Managerin zuständig. Diese erreichen Sie unter adminde@alpinumsolutions.com.
Für alle weiteren Fragen hinsichtlich des Projektes und dem Ablauf sind die Talent Manager bei Alpinum Solutions zuständig.
Nach erfolgreicher Unterzeichnung des Vertrages und vor tatsächlichem Beginn des Einsatzes, setzen sich die Talent Manager mit Ihnen in Verbindung bzgl. des ersten Arbeitstages.
Sie erhalten alle relevanten Informationen direkt von uns für einen reibungslosen Ablauf.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist befristet und die Vertragsdauer ist im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung erfolgt mit einem neuen Vertrag, der wiederum in YouSign unterzeichnet werden muss.
In der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Mitarbeiter (Arbeitnehmer), Verleiher/Zeitarbeitsfirma (Alpinum Solutions) und Entleiher (Kunde). Dabei wird der Arbeitsvertrag zwischen Alpinum Solutions und dem Mitarbeiter geschlossen. Dieser beinhaltet Urlaubsanspruch, Abdeckung im Krankheitsfall und die gesetzlichen Sozialversicherungen.
Zwischen dem Kunden und Alpinum Solutions wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag über den Mitarbeiter geschlossen.
Der Kunde ist dem Mitarbeiter weisungsbefugt und dieser hat seine Arbeitsleistung gegenüber dem Kunden zu erbringen.
Dabei wird der Mitarbeiter wie ein interner Mitarbeiter des Unternehmens integriert, mit dem Unterschied, dass er für einen befristeten Zeitraum dort tätig ist.
Unseren Mitarbeitern stehen 28 Urlaubstage pro Jahr zu. Bei Projekteinsätzen unter 12 Monaten wird die Anzahl der Urlaubstage pro rata berechnet. Der Urlaubsanspruch ist im Zeiterfassungstool "Hakuna“ ersichtlich und wird immer nur bis Ende des Jahres angezeigt. Der neue Anspruch inkl. Übertrag des Urlaubssaldos in das nächste Jahr erfolgt automatisch. Der neue Anspruch im Jahr wird pro Rata berechnet. Resturlaub ist im darauffolgenden Jahr spätestens bis zum 31.03. zu nehmen. Die Urlaubstage sind während des Projekts zu nehmen. Alpinum Solutions ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Urlaub genommen wird und sich der Mitarbeiter erholen kann.
Lohn, Versicherungen und Vorsorge
Das monatliche Bruttogehalt wird auf Basis der individuellen regelmäßigen, monatlichen Arbeitszeit berechnet und setzt sich aus dem tariflichen Stundenlohn und der übertariflichen Zulage (ATZ 1) zusammen.
Die genaue Berechnung entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Arbeitsvertrag.
Sie erhalten Ihren Monatslohn bis spätestens zum 10. des Folgemonates. Bei fristgemäßer Einreichung Ihrer geleisteten Arbeitsstunden im Zeiterfassungstool «Hakuna» erfolgt die Lohnauszahlung bis zum 05. des Folgemonats.
Nach erfolgreichem Onboarding wird für Sie ein Zugang bei DATEV Arbeitnehmer erstellt. Sie erhalten einen Brief von DATEV und wir bitten Sie, sich zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) dort zu registrieren.
Nach erfolgreicher Registrierung wird Ihnen die Lohnabrechnung digital direkt über das DATEV Tool zur Verfügung gestellt.
Für die Sozialversicherungsabzüge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Überstunden sind grundsätzlich zu vermeiden. Diese tragen Sie in «Hakuna» zusammen mit den regulären Stunden ein. Plus- oder Minusstunden werden von uns in einem separaten Arbeitszeitkonto geführt. Sobald Sie ein gewisses Kontingent angesammelt haben, können Sie Freizeitnahme beantragen. Am Ende des Projekteinsatzes werden Ihnen restliche Überstunden ausbezahlt.
Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der vereinbarten, individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. In das Arbeitszeitkonto können Plus- und Minusstunden eingestellt werden.
Nein, es werden keine Spesen erstattet, außer, wenn dies vom Kunden gewünscht und genehmigt wird. Dies ist im Vorfeld mit Alpinum Solutions abzusprechen.
Spesen (Fahrt- oder Übernachtungskosten) können dann im vereinbarten Umfang eingereicht werden. Hierfür benötigen wir zwingend die Belege zu den Fahrt- oder Übernachtungskosten.
Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Allgemeine Informationen
Die Zeiterfassung erfolgt über hakuna, das Zeiterfassungsssystem von Alpinum Solutions, auch wenn zusätzlich beim Kunden die Arbeitszeiten in einer weiteren Software erfasst werden müssen.
Es ist die vertraglich vereinbarte, pauschale Arbeitszeit einzutragen. Bitte auch in der Anleitung nachschauen, die in der Onbaording E-Mail als Link enthalten ist.
Als Mitarbeiter werden Sie automatisch bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.Als selbstständiger Anwalt (m/w/d) können Sie versuchen, einen Befreiungsantrag zu stellen bei der DRV.
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk kann die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 6 SGB VI) ersetzen.
Ein Befreiungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht es, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu reduzieren oder zu vermeiden.
Ansonsten bliebe Ihnen die Möglichkeit, für den Zeitraum des Projekts, Ihren Beitrag für das Versorgungswerk auf den Mindestbeitrag zu reduzieren.
Bei angestellten Anwälten ist eine Freistellungserklärung vom Arbeitgeber (Alpinum Solutions) erforderlich, um sicherzustellen, dass keine Interessenkollisionen entstehen. Diese Erklärung muss vollständig und unwiderruflich sein.
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) führt dann eine Vereinbarkeitsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die Nebentätigkeit mit der Anwaltstätigkeit vereinbar ist. Hierbei werden die zeitlichen und örtlichen Ausübungsmöglichkeiten, sowie mögliche Interessenkollisionen geprüft.
Das Merkblatt der Rechtsanwaltskammer Berlin (Link) zur Nebentätigkeit bietet einen detaillierten Überblick über die erforderlichen Schritte und Kriterien
Urlaub und andere Abwesenheiten
Es gelten die gesetzlichen bundesweiten deutschen Feiertage. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar: Feiertage
Diese Feiertage sind fest in «Hakuna» hinterlegt.
Sollten die Feiertage in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, von Ihrem Wohnsitz abweichen, so gilt in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz das sogenannte «Territorialprinzip». Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.
Alle Abwesenheiten sind vorrängig mit dem Kunden zu vereinbaren. Die Abwesenheitsmeldung wird danach über „Hakuna“ unter Abwesenheit eingetragen.
Bei Krankheit muss ich mich sofort beim Kunden krankmelden und bei Alpinum Solutions die Krankheit auf „Hakuna“ unter Abwesenheiten eintragen. Ab dem 1. Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses bitte per E-Mail an adminde@alpinumsolutions.com senden bzw. beim Arzt als Empfängeradresse angeben.
Bei einem Unfall ist es wichtig, so schnell wie möglich Kontakt mit Alpinum Solutions aufzunehmen. Melden Sie einen Unfall bitte unverzüglich an adminde@alpinumsolutions.com.
Offboarding
Der Arbeitsvertrag endet regulär zum vereinbarten Ende des Projekteinsatzes. Wenn es keine Verlängerung des Projektes gibt, endet somit damit die Anstellung bei der Alpinum Solutions.
Jeder Mitarbeiter erhält dann eine Offboarding E-Mail.
Geben Sie uns gerne frühzeitig Bescheid, wenn Sie an einem Folgeprojekt interessiert sind.
Ja, jeder Mitarbeiter erhält am Ende des Einsatzes ein Arbeitszeugnis von Alpinum Solutions.
Offene Urlaubsansprüche werden mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt.
Bei einem Unfall ist es wichtig, so schnell wie möglich Kontakt mit Alpinum Solutions aufzunehmen. Melden Sie einen Unfall bitte unverzüglich an adminde@alpinumsolutions.com.