AMLR und AMLA: Was ab 2027 auf Compliance-Teams zukommt
Bedarf besprechenKurzantwort: Die EU-Geldwäscheverordnung AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624) gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; für Profifussballvereine und Fussballvermittler erst ab dem 10. Juli 2029 (Art. 90 AMLR). Mit der AMLR 2027 gelten EU-weit dieselben Regeln, etwa zu Sorgfaltspflichten, zu wirtschaftlichen Eigentümern ab 25 % und zu einer Bargeldobergrenze von 10’000 EUR. Die neue EU-Behörde AMLA in Frankfurt beaufsichtigt ab 2028 bis zu 40 Finanzinstitute oder -gruppen direkt, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind.
Dieser Beitrag richtet sich an Heads of Compliance, Geldwäschebeauftragte und General Counsel in Deutschland sowie an Schweizer Institute mit Gesellschaften in der EU. Er zeigt die Fristen des EU-AML-Pakets, die wichtigsten neuen Pflichten, die Folgen für KYC-Bestände und wie eine Gap-Analyse mit Kapazitätsplan aussieht.
Das EU-AML-Paket im Überblick
Das EU-AML-Paket besteht aus drei Rechtsakten, die gestaffelt bis 2029 wirksam werden. Die AMLR ist eine Verordnung und gilt ohne Umsetzung; die AMLD6 ist eine Richtlinie und muss in nationales Recht übertragen werden; die AMLA-Verordnung schafft die neue Aufsichtsbehörde.
- AMLR – Verordnung (EU) 2024/1624: einheitliches Regelwerk für Verpflichtete, unter anderem zu internen Kontrollen, Sorgfaltspflichten, wirtschaftlichen Eigentümern, Aufbewahrung und Barzahlungen.
- AMLD6 – Richtlinie (EU) 2024/1640: regelt unter anderem Register, zentrale Meldestellen (FIU) und nationale Aufsicht. Sie ist grundsätzlich bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen.
- AMLA-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1620: errichtet die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung mit Sitz in Frankfurt am Main.
| Datum | Meilenstein | Wirkung für Compliance-Teams |
|---|---|---|
| 01.07.2025 | AMLA-Verordnung gilt, die AMLA übernimmt die meisten Aufgaben (Art. 108 VO (EU) 2024/1620) | Aufbau der EU-Aufsicht, Vorbereitung der direkten Aufsicht |
| 10.07.2025 | AMLD6: Frist für den Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte | Erweiterte Registerzugänge für Behörden |
| Dezember 2025 | AMLA veröffentlicht die Methodik zur Auswahl direkt beaufsichtigter Institute | Institute können ihre Betroffenheit einschätzen |
| 10.07.2026 | AMLD6: Frist für die Weiterentwicklung der Register | Datenqualität der Register gewinnt an Bedeutung |
| 10.07.2027 | AMLR gilt; Umsetzungsfrist AMLD6 | Neue Pflichten unmittelbar anwendbar; Policies, Prozesse und Systeme müssen angepasst sein |
| Juli bis Dezember 2027 | AMLA wählt bis zu 40 Institute oder Gruppen aus | Betroffene Gruppen erfahren bis Ende 2027, ob sie direkt beaufsichtigt werden |
| 2028 | Start der direkten AMLA-Aufsicht | Gemeinsame Aufsichtsteams, EU-weit einheitliche Prüfmassstäbe |
| 10.07.2029 | AMLR gilt für Profifussballvereine und Fussballvermittler; AMLD6: zentraler Zugangspunkt für Immobilieninformationen | Neue Verpflichtete im Sportsektor; besserer Behördenzugang zu Immobiliendaten |
Alle Fristen in einer Übersicht mit Schweizer und deutschen Terminen stehen im Regulatorik-Kalender für Legal und Compliance.
Wichtigste Änderungen für Verpflichtete
Die AMLR verschiebt viele Detailregeln aus dem nationalen Recht in eine direkt geltende EU-Verordnung. Für bestehende Programme heisst das: Begriffe, Schwellen und Fristen sind gegen den Verordnungstext neu abzugleichen. Die folgenden Punkte betreffen die meisten Verpflichteten.
Kreis der Verpflichteten
Art. 3 AMLR erfasst neben Kredit- und Finanzinstituten unter anderem Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte bei bestimmten Transaktionen, Immobilienmakler, Schwarmfinanzierungsdienstleister, Investitionsmigrationsberater, Händler hochwertiger Güter, nichtfinanzielle gemischte Holdinggesellschaften sowie ab 2029 Fussballvermittler und Profifussballvereine.
Compliance-Funktionen und Leitungsorgan
- Ein Mitglied des Leitungsorgans wird als Compliance-Manager benannt. Es stellt sicher, dass Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Risikolage passen und ausreichend Personal und Mittel bereitstehen (Art. 11 Abs. 1 AMLR).
- Der Geldwäschebeauftragte wird vom Leitungsorgan ernannt, braucht eine ausreichend hohe hierarchische Stellung und meldet verdächtige Transaktionen an die FIU. Seine Abberufung setzt die vorherige Unterrichtung des Leitungsorgans voraus; die Aufsicht ist zu informieren (Art. 11 Abs. 2 AMLR).
- Die unternehmensweite Risikobewertung umfasst neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausdrücklich das Risiko, gezielte finanzielle Sanktionen nicht umzusetzen oder zu umgehen (Art. 9 und 10 AMLR).
Sorgfaltspflichten und wirtschaftliche Eigentümer
- Sorgfaltspflichten gelten bei jeder Geschäftsbeziehung und bei gelegentlichen Transaktionen von 10’000 EUR oder mehr; für Geldtransfers durch Kredit- und Finanzinstitute und für Krypto-Dienstleister liegt die Schwelle bei 1’000 EUR (Art. 19 AMLR).
- Wirtschaftlicher Eigentümer ist, wer direkt oder indirekt 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte hält; Kontrolle auf andere Weise ist parallel zu prüfen (Art. 51 und 52 AMLR).
- Kundeninformationen sind spätestens jedes Jahr bei Kunden mit erhöhtem Risiko und spätestens alle fünf Jahre bei allen anderen Kunden zu aktualisieren (Art. 26 Abs. 2 AMLR).
Aufbewahrung und Barzahlungen
- Unterlagen sind fünf Jahre ab Ende der Geschäftsbeziehung oder der gelegentlichen Transaktion aufzubewahren; danach sind personenbezogene Daten grundsätzlich zu löschen (Art. 77 Abs. 3 AMLR).
- Händler und Dienstleister dürfen Barzahlungen nur bis 10’000 EUR annehmen oder leisten; Mitgliedstaaten dürfen tiefere Obergrenzen festlegen (Art. 80 AMLR).
AMLA: direkte Aufsicht ab 2028
Die AMLA beaufsichtigt ab 2028 bis zu 40 Finanzinstitute oder -gruppen direkt, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind. Die Auswahl findet von Juli bis Dezember 2027 statt; das Ergebnis wird bis Ende 2027 mitgeteilt. Die Methodik dafür hat die AMLA im Dezember 2025 veröffentlicht (AMLA-Explainer zur direkten Aufsicht).
Für die übrigen Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht im Vordergrund. In Deutschland soll nach Medienberichten vom Oktober 2026 eine zentrale Koordinierungsstelle für die Geldwäscheaufsicht bei der BaFin in Bonn entstehen, und die FIU soll mehr Befugnisse erhalten; den Referentenentwurf des Begleitgesetzes hat das Bundesfinanzministerium am 28. Oktober 2026 veröffentlicht. Gruppen, die für die direkte Aufsicht in Frage kommen, sollten 2027 nachweisen können, dass Risikobewertung, Kontrollen und Datenqualität gruppenweit belastbar sind.
Auswirkungen auf KYC-Bestände
Die grösste operative Wirkung der AMLR liegt im Kundenbestand: Feste Höchstintervalle für Aktualisierungen, die 25-%-Schwelle und die parallele Kontrollprüfung führen zu Review-Wellen. Wer heute längere Intervalle nutzt oder Kontrollstrukturen nur über Beteiligungen erfasst, muss Dossiers nachziehen.
Beispiel (Annahme): Review-Volumen schätzen
Eine Bank hat 20’000 Kunden, davon 2’000 mit erhöhtem Risiko. Die Hochrisikokunden brauchen jährlich ein Update; die übrigen 18’000 verteilen sich bei einem Fünfjahresintervall auf rund 3’600 Updates pro Jahr. Bei durchschnittlich 1,5 Stunden je Dossier entstehen rund 8’400 Arbeitsstunden pro Jahr. Bei 1’600 produktiven Stunden je Vollzeitstelle sind das gut fünf FTE nur für periodische Reviews, ohne Eventtrigger und Nacharbeiten.
Solche Schätzungen zeigen, ob die Linie den Bestand selbst trägt oder ob eine Remediation-Taskforce nötig ist. Wie Volumen, Teamgrösse und Ablauf zusammenhängen, beschreibt der Beitrag KYC-Remediation mit temporären Spezialisten planen. Ein Praxisbeispiel ist die KYC-Taskforce mit acht Compliance Officers, die 2025 in einem Finanzinstitut in zehn Monaten abgeschlossen wurde.
Schweizer Institute mit EU-Bezug
Für Schweizer Institute gilt die AMLR nicht unmittelbar; massgebend bleibt das Schweizer Geldwäschereigesetz. Gesellschaften einer Schweizer Gruppe, die in der EU niedergelassen sind und dort als Verpflichtete gelten, müssen die AMLR ab dem 10. Juli 2027 jedoch einhalten. Das gilt auch für Zweigniederlassungen: Eine in der EU gelegene Zweigstelle eines Kreditinstituts gilt unabhängig vom Sitz der Hauptniederlassung als Kreditinstitut im Sinne der AMLR (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. b AMLR).
- Gruppenweite Anforderungen: Hat eine Gruppe ihren Hauptsitz ausserhalb der Union und mindestens zwei Tochterunternehmen in der EU, die Verpflichtete sind, übernimmt eine dieser EU-Gesellschaften die Rolle des Mutterunternehmens für die gruppenweiten Strategien, Verfahren und Kontrollen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 42 lit. b, Art. 16 AMLR). Die Kriterien für die Bestimmung regelt ein technischer Regulierungsstandard nach Art. 16 Abs. 4 AMLR; die AMLA hat den Entwurf am 1. Oktober 2026 der EU-Kommission übermittelt, Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus (Stand 31. Oktober 2026).
- Wirtschaftlich Berechtigte: Auch das Schweizer Transparenzgesetz arbeitet mit einer Schwelle von 25 % des Kapitals oder der Stimmen oder Kontrolle auf andere Weise (Art. 4 TJPG). Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Schweizer Transparenzregister in Betrieb; Details stehen im Beitrag Geldwäschereirevision und Transparenzregister in der Schweiz.
- Aktualisierung: In der Schweiz prüfen Finanzintermediäre die Kundenbelege seit 2023 periodisch und risikobasiert (Art. 7 Abs. 1bis GwG). Die AMLR legt dagegen feste Höchstintervalle von einem bzw. fünf Jahren fest. Gruppen mit einheitlichen Prozessen sollten den strengeren Takt bewusst wählen oder getrennt steuern.
- Datenmodell: Unterschiedliche Begriffe (wirtschaftlich berechtigte Person, wirtschaftlicher Eigentümer) und Schwellen gehören in ein gemeinsames Datenmodell, damit Gruppenberichte vergleichbar bleiben.
Gap-Analyse und Kapazitätsplan
Eine AMLR-Gap-Analyse vergleicht das bestehende Programm Artikel für Artikel mit der Verordnung und übersetzt die Lücken in Arbeitspakete mit Aufwand und Verantwortlichen. Bis Juli 2027 bleibt dafür wenig Zeit, wenn Systemanpassungen nötig sind.
- Anwendungsbereich klären: Welche Gesellschaften sind Verpflichtete nach Art. 3 AMLR, welche fallen 2027 möglicherweise unter die AMLA-Aufsicht?
- Normenmapping erstellen: AMLR-Artikel gegen bestehende Policies, Arbeitsanweisungen und Kontrollen abgleichen.
- Lücken bewerten: nach Risiko, Aufwand und Abhängigkeit von IT-Änderungen priorisieren.
- Governance anpassen: Compliance-Manager im Leitungsorgan benennen, Rolle des Geldwäschebeauftragten und Berichtslinien dokumentieren.
- KYC-Bestand planen: Volumen nach Risikoklassen und Intervallen schätzen, Taskforce oder Linienverstärkung festlegen.
- Policies und Schulungen nachziehen: Arbeitsanweisungen, Vorlagen und Trainings auf die neuen Begriffe umstellen.
- Nachweis sichern: Entscheidungen, Testergebnisse und Restlücken für Revision und Aufsicht dokumentieren.
Typische Rollen sind eine AML-Projektleitung, Juristinnen und Juristen für das Normenmapping, Compliance Officers für Policies und Kontrollen sowie KYC-Analystinnen und -Analysten für den Bestand. Alpinum Solutions stellt solche Fach- und Führungskräfte über Staff Leasing und Freelancing bereit, in Teilzeit oder Vollzeit, als Einzelperson oder als Team; das Institut steuert den Einsatz. Ob eine Interim-Fachkraft formal die Funktion des Geldwäschebeauftragten übernehmen kann, hängt von den regulatorischen Vorgaben ab; in Deutschland ist eine Auslagerung der BaFin mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Mehr dazu im Beitrag Interim-Geldwäschebeauftragter oder AML-Projektteam.
Grenzen und Risiken
- Die AMLR wird durch technische Standards und Leitlinien der AMLA ergänzt. Einzelne Schwellen, etwa für gelegentliche Transaktionen in Risikosektoren, können tiefer festgelegt werden (Art. 19 AMLR).
- Das deutsche Begleitgesetz liegt erst als Referentenentwurf vor. Zuständigkeiten und Bussgeldregeln können sich im Verfahren noch ändern.
- Die Verantwortung für das AML-Programm bleibt beim Leitungsorgan. Interim-Fachkräfte arbeiten zu, entscheiden aber nicht anstelle der Geschäftsleitung.
- Alpinum ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Auslegungsfragen zur AMLR klären Institute mit ihrer Rechtsabteilung oder externen Beratern.
Häufige Fragen zur AMLR und zur AMLA
Ersetzt die AMLR das deutsche GwG?
Teilweise. Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar und verdrängt damit viele Pflichten, die heute im Geldwäschegesetz stehen. Das Bundesfinanzministerium hat am 28. Oktober 2026 den Referentenentwurf eines «Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention» veröffentlicht. Nach Medienberichten soll das neue Gesetz das GwG von 2017 zu diesem Datum ablösen, das EU-Paket eins zu eins umsetzen und Aufsicht und FIU regeln. Ein Kabinettsbeschluss lag bis 31. Oktober 2026 nicht vor.
Welche Institute beaufsichtigt die AMLA direkt?
Die AMLA beaufsichtigt ab 2028 bis zu 40 Finanzinstitute oder -gruppen direkt, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind. Die Auswahl erfolgt von Juli bis Dezember 2027 nach der im Dezember 2025 veröffentlichten Methodik. Alle anderen Institute bleiben in erster Linie unter nationaler Aufsicht, in Deutschland also bei der BaFin.
Gilt die AMLR für Schweizer Banken?
Nicht unmittelbar, denn die Schweiz ist kein EU-Mitglied und wendet das Geldwäschereigesetz an. Betroffen sind aber Gesellschaften Schweizer Gruppen, die in der EU niedergelassen sind und dort als Verpflichtete gelten. Für sie gelten ab dem 10. Juli 2027 die AMLR-Pflichten, etwa die festen Aktualisierungsintervalle für Kundeninformationen.
Wie oft müssen Kundeninformationen nach der AMLR aktualisiert werden?
Das Intervall richtet sich nach dem Risiko, darf aber bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten: ein Jahr für Kunden mit erhöhtem Risiko und fünf Jahre für alle anderen Kunden (Art. 26 Abs. 2 AMLR). Zusätzlich sind Informationen zu prüfen, wenn sich massgebliche Umstände beim Kunden ändern.
Was bedeutet die Bargeldobergrenze von 10’000 EUR?
Personen, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen, dürfen Barzahlungen nur bis 10’000 EUR annehmen oder leisten, auch wenn ein Betrag auf mehrere verbundene Vorgänge verteilt wird (Art. 80 AMLR). Mitgliedstaaten dürfen tiefere Obergrenzen festlegen. Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausgenommen.
Nächster Schritt
Wenn Sie eine AMLR-Gap-Analyse oder einen KYC-Review-Rückstand mit zusätzlichen Spezialistinnen und Spezialisten abarbeiten wollen, besprechen Sie Umfang und Profil mit uns. Ausgewählte Profile liegen in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor; den Einsatzbeginn stimmen Unternehmen und Alpinum gemeinsam ab.
- AML, KYC und Financial Crime Compliance: Remediation und Taskforces
- KYC-Remediation planen: Personalbedarf, Team und Ablauf
- Interim-Geldwäschebeauftragter oder AML-Projektteam
- Bedarf besprechen
Stand: 31. Oktober 2026.
