Interim Legal & Compliance für Banken und Finanzinstitute: typische Projekte und Rollen
Bedarf besprechenKurzantwort: Banken und Finanzinstitute setzen temporäre Legal- und Compliance-Fachkräfte vor allem für KYC-Remediation, AML- und Transaction-Monitoring-Backlogs, Sanktionsprüfungen, Regulatory-Change-Projekte, Produkt- und Rahmenvertragsdokumentation sowie für Vakanzen in Legal und Compliance ein. Typische Rollen sind KYC-Analysten und Compliance Officers in Taskforces, Interim Compliance Officers, Regulatory Project Lawyers und Legal Counsel für Banking und Kapitalmarkt. Die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten bleibt dabei immer beim Institut, in Deutschland etwa ausdrücklich nach § 6 Abs. 7 Satz 4 GwG.
Dieser Ratgeber richtet sich an Heads of Legal, Heads of Compliance, MLROs und COOs von Banken, Vermögensverwaltern und Fintechs in der Schweiz und in Deutschland. Er zeigt, welche temporären Rollen für welche Compliance-Projekte in der Bank passen, was Aufsicht und Vertraulichkeit verlangen und wie ein KYC-Team in der Praxis aufgebaut wird.
Welche temporären Rollen brauchen Banken? Projektart, Rolle und Seniorität
Die passende Rolle ergibt sich aus der Projektart. Die Tabelle zeigt die häufigsten Kombinationen in Banken und Finanzinstituten.
| Projektart | Rolle | Seniorität |
|---|---|---|
| KYC-Remediation, periodische Überprüfung | KYC-Analysten, Compliance Officers, Team Lead, Qualitätskontrolle | Junior und Experienced, Team Lead Senior |
| Transaction-Monitoring-Backlog | Alert-Analysten, Compliance Officers für Eskalationen und Verdachtsabklärung | Experienced, Eskalation Senior |
| Sanktionen und Embargos | Sanctions Analysts, Compliance Officer Sanktionen | Experienced bis Senior |
| Regulatory Change (z. B. DORA, Basel III, AMLR) | Regulatory Project Lawyer, Compliance-Projektleitung | Senior |
| Produkt- und Vertragsdokumentation | Legal Counsel Banking, Projektjuristen für Repapering | Experienced bis Senior |
| Kapitalmarkttransaktion | Legal Counsel Kapitalmarkt, Projektjurist für Prospekt- und Dokumentationsarbeit | Senior |
| Vakanz oder Abwesenheit | Interim Compliance Officer, Interim Legal Counsel, Interim Head of Compliance | Experienced bis Senior |
Alpinum Solutions stellt diese Rollen über Staff Leasing oder Freelancing bereit, in Teilzeit oder Vollzeit, als Einzelperson oder als Taskforce. Banking, Financial Services & FinTech gehört zu den Branchen, in denen Alpinum in den letzten 24 Monaten Einsätze hatte.
Legal: Produktdokumentation, Rahmenverträge und Kapitalmarktrecht
Legal-Teams in Banken brauchen temporäre Verstärkung vor allem, wenn viele Verträge gleichzeitig angepasst werden müssen oder eine Transaktion ansteht. Typische Aufgaben:
- Repapering: Rahmenverträge, Kundendokumentation und Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Rechts- oder Produktänderungen anpassen.
- Produktdokumentation: Basisinformationsblätter, Produktbedingungen und Vertriebsunterlagen prüfen.
- Dienstleister- und IKT-Verträge: Auslagerungs- und IT-Verträge an aufsichtsrechtliche Vorgaben anpassen, etwa an § 25b KWG in Deutschland oder an das FINMA-Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing“ in der Schweiz.
- Kapitalmarkt: Dokumentation von Emissionen, Due Diligence, Zuarbeit für die beauftragte Kanzlei.
Passende Profile finden Sie unter Banking, Finance und Kapitalmarktrecht.
Compliance: KYC, AML, Sanktionen und Regulatory Change
Compliance-Projekte in Banken sind volumenstark und fristgebunden. Deshalb sind sie der häufigste Anlass für temporäre Teams.
KYC und periodische Überprüfung
KYC-Remediation bringt Kundendossiers auf den aktuellen Stand: Identifikation, wirtschaftlich berechtigte Person, Herkunft der Vermögenswerte, Risikoeinstufung. Wie Sie Personalbedarf und Ablauf planen, zeigt der Ratgeber KYC-Remediation mit temporären Spezialisten planen. Derselbe Ratgeber zeigt, wie Schweizer Banken die periodische Überprüfung von Kundenbeziehungen danach im Normalbetrieb planen.
AML und Transaction Monitoring
Alert-Backlogs entstehen nach Regelanpassungen, Systemwechseln oder Prüfungsfeststellungen. Temporäre Analysten bearbeiten Alerts nach festen Vorgaben; Verdachtsfälle eskalieren sie an die interne Compliance.
Sanktionen
Neue Sanktionspakete erzeugen kurzfristig Prüfaufwand bei Kunden, Zahlungen und Geschäftspartnern. Die EU hat am 23.07.2026 ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Die Schweiz übernimmt EU-Sanktionen nicht automatisch, sondern entscheidet über jedes Paket einzeln auf Grundlage des Embargogesetzes; die Listungen des 21. Pakets gelten hier seit dem 11.08.2026. Ein weiteres reines Listungspaket vom 12.10.2026 hatte die Schweiz bis 31.10.2026 nicht übernommen. Finanzintermediäre sperren Vermögen gelisteter Personen und melden betroffene Geschäftsbeziehungen dem SECO. Diese Meldung ersetzt weder die Abklärungen nach Art. 6 GwG noch eine Meldung an die MROS nach Art. 9 GwG.
Regulatory Change
Neue Vorschriften müssen in Weisungen, Prozesse und Kontrollen übersetzt werden. Beispiele aus dem Fristenkalender:
- DORA: gilt seit dem 17.01.2025 für Finanzunternehmen in der EU (Art. 64 DORA). In der Schweiz ist das FINMA-Rundschreiben 2023/1 zur operationellen Resilienz seit dem Ende der Übergangsfristen am 01.01.2026 voll umzusetzen.
- GwG-Revision und Transparenzregister (Schweiz): seit dem 01.10.2026 in Kraft. Finanzintermediäre melden Differenzen zum Transparenzregister ab dem 01.04.2027 (Art. 30, 54 TJPG). Die FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2026 präzisiert die Geldwäscherei-Risikoanalyse nach Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA.
- AMLR (EU): Das einheitliche EU-Geldwäscheregelwerk gilt ab dem 10.07.2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland. Ab 2028 beaufsichtigt die AMLA in Frankfurt bis zu 40 grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute direkt.
Welche Arbeitspakete DORA auslöst und was die FINMA in der Schweiz verlangt, beschreibt der Ratgeber DORA: juristische und Compliance-Arbeitspakete.
Aufsicht in der Schweiz und in Deutschland: was beim Einsatz externer Fachkräfte gilt
Die Aufsicht verlangt in beiden Ländern, dass das Institut die Kontrolle über ausgelagerte oder unterstützte Aufgaben behält. Die Regeln unterscheiden sich im Detail.
| Thema | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Aufsichtsbehörde | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA | BaFin und Deutsche Bundesbank; für bedeutende Institute die EZB im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (VO (EU) Nr. 1024/2013) |
| Auslagerung | FINMA-Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing“, in Kraft seit 1. April 2018, für Banken und Versicherer: Operative Compliance-Aufgaben sind auslagerbar, nicht aber Oberleitung und strategische Entscheide wie die Aufnahme oder der Abbruch von Geschäftsbeziehungen; laut FINMA-Liste der geltenden Rundschreiben in Kraft | § 25b KWG und MaRisk AT 9: angemessene Vorkehrungen, Einbezug ins Risikomanagement, Auslagerungsregister |
| Geldwäscherei-Pflichten durch Dritte | Externe Personen dürfen als Geldwäschereifachstelle bezeichnet werden, wenn eine interne Stelle wegen Grösse oder Organisation nicht möglich oder unverhältnismässig wäre; die Verantwortung bleibt beim Finanzintermediär (Art. 25 Abs. 4 GwV-FINMA) | § 6 Abs. 7 GwG: Ausführung durch Dritte nur nach Anzeige an die Aufsicht; Verantwortung bleibt beim Verpflichteten |
| Vertraulichkeit | Bankkundengeheimnis, strafrechtlich geschützt nach Art. 47 Bankengesetz; Datenschutz nach DSG | Bankgeheimnis als vertragliche Pflicht ohne eigenes Gesetz; Datenschutz nach DSGVO |
Ein Einsatz im Staff Leasing gilt in der Regel nicht als Auslagerung, sondern als Personalverstärkung unter der Leitung des Instituts. In Deutschland entscheidet und dokumentiert das Institut, ob im Einzelfall eine Auslagerung nach MaRisk AT 9 oder § 6 Abs. 7 GwG vorliegt (BaFin-AuA, Ziff. 3.10). In der Schweiz setzt Outsourcing nach dem FINMA-RS 2018/3 voraus, dass ein Dienstleister eine wesentliche Funktion selbständig und dauernd erfüllt; im Personalverleih arbeitet die Fachkraft dagegen nach Weisung des Einsatzbetriebs (Art. 26 AVV). Im Staff Leasing liegt das fachliche Weisungsrecht beim Institut, und die Fachkraft ist in seine Organisation integriert; im Freelancing arbeitet sie eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats.
Profile, Sprachen und Vertraulichkeit
Gute Interim-Profile für Banken verbinden Fachwissen mit Erfahrung in den Systemen und Prozessen des Instituts. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Fachgebiet: KYC/AML, Sanktionen, Regulatory, Banking Law oder Kapitalmarkt; nicht jede Compliance-Fachkraft passt für jedes Thema.
- Institutstyp: Erfahrung in Privatbank, Universalbank, Kantonalbank, Vermögensverwalter oder Fintech prägt Arbeitsweise und Risikoverständnis.
- Systeme: Kenntnis gängiger KYC-, Screening- und Monitoring-Tools verkürzt die Einarbeitung.
- Sprachen: richten sich nach Kundenbuch und Arbeitsumfeld; im Anforderungsprofil festhalten, welche Sprachen verhandlungssicher gebraucht werden.
- Vertraulichkeit: Vertraulichkeitsvereinbarung, personalisierte Zugänge, Arbeit auf Geräten des Instituts, keine Daten auf private Geräte.
Mehr dazu im Ratgeber Vertraulichkeit und Zugriffe bei temporärer Unterstützung.
Beispiel: KYC-Taskforce mit acht Compliance Officers
Ein Finanzinstitut in der Schweiz setzte 2025 eine Taskforce mit 8 FTE ein: Compliance Officers einschliesslich Team Lead, jeweils 100 %, über Staff Leasing. Die Aufgaben umfassten KYC-Remediation, KYC File Reviews, Transaction Monitoring, Alert Handling und Dokumentation. Der Team Lead berichtete an die interne Compliance. Ausgewählte Profile lagen innert 48 Stunden vor; das Team startete rund zwei Wochen nach Auftrag. Das Projekt war nach 10 Monaten abgeschlossen. Details stehen in der Fallstudie KYC-Taskforce mit acht Compliance Officers.
Grenzen und Risiken
- Verantwortung bleibt beim Institut: Entscheide über Kundenbeziehungen, Meldungen an die Meldestelle und die Risikoeinstufung trifft das Institut.
- Formale Funktionen: Fachkräfte können formale Funktionen wie Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung übernehmen. Beim Geldwäschereibeauftragten (MLRO) können regulatorische Vorgaben eine externe Mandatsübernahme ausschliessen oder Personalverleih erfordern. Das ist vor dem Start zu klären.
- Keine Rechtsberatung durch Alpinum: Alpinum ist keine Kanzlei; Rechtsgutachten und Vertretung bleiben bei Kanzleien.
- Qualität im Volumen: Ohne Vier-Augen-Prinzip, Stichproben und klare Arbeitsanweisungen entstehen uneinheitliche Dossiers, die die interne Revision beanstandet.
Häufige Fragen zu Interim Compliance im Banking
Dürfen externe Fachkräfte Kundendaten einsehen?
Ja, wenn das Institut den Zugang regelt und Vertraulichkeit sowie Datenschutz sichert. Üblich sind eine Vertraulichkeitsvereinbarung, personalisierte und befristete Zugänge, Arbeit auf Geräten und in Systemen des Instituts und eine Protokollierung. In der Schweiz ist das Bankkundengeheimnis zu beachten, in beiden Ländern die Vorgaben zu Auslagerungen. Die Bewertung trifft das Institut mit seiner Compliance.
Wie schnell lässt sich ein KYC-Team aufbauen?
Bei Alpinum liegen ausgewählte Profile in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor; den Einsatzbeginn stimmen Institut und Alpinum gemeinsam ab. Die Dauer bis zum produktiven Arbeiten hängt vor allem vom Onboarding ab: Zugänge, Schulung auf Systeme und Arbeitsanweisungen. In der KYC-Taskforce aus der Fallstudie startete das Team rund zwei Wochen nach Auftrag.
Staff Leasing oder Freelancing für Compliance in Banken?
Für Taskforces, die eng in Prozesse, Systeme und die Weisungslinie des Instituts eingebunden sind, wird häufig Staff Leasing gewählt. Freelancing passt eher für klar abgegrenzte Mandate mit eigenverantwortlicher Arbeit, etwa ein Gutachten zu einer Weisung oder die Leitung eines Teilprojekts. Beide Modelle sind in Teilzeit und Vollzeit möglich.
Welche Seniorität braucht ein KYC-Projekt?
Ein KYC-Projekt braucht meist eine Mischung: Junior- und Experienced-Analysten für die Dossierbearbeitung, erfahrene Compliance Officers für Hochrisiko-Kunden und Eskalationen und einen Senior Team Lead für Steuerung, Qualität und Berichterstattung. Das Verhältnis hängt vom Anteil der Hochrisiko-Kunden und von der Qualität der Ausgangsdaten ab.
Können Interim-Fachkräfte als Compliance Officer mit Verantwortung arbeiten?
Ja, Fachkräfte können formale Funktionen wie Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung übernehmen, über Staff Leasing oder Freelancing. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt von den Anforderungen des Instituts und den Vorgaben in der Schweiz oder Deutschland ab. Gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit und Verantwortlichkeiten bleiben gewahrt.
Nächster Schritt
Beschreiben Sie Projektart, Volumen, Sprachen und Fristen. Wir zeigen Ihnen passende Profile oder ein Taskforce-Setup für Ihr Institut.
- Banking, Finance und Kapitalmarktrecht
- AML- und KYC-Remediation
- Interim Compliance Officer: Aufgaben, Anforderungen und Einsatzmodelle
- Bedarf besprechen
Stand: 31. Oktober 2026.
