Interim-Juristen richtig briefen: Vorlage für ein präzises Anforderungsprofil
Bedarf besprechenKurzantwort: Ein gutes Briefing für einen Interim-Juristen enthält zehn Angaben: Anlass und Ziel, konkrete Aufgaben, Fachgebiet und anwendbares Recht, Branche, Sprachen, Seniorität, Pensum und Dauer, Start und Arbeitsort, Steuerung mit Berichtslinie und Befugnissen sowie Systeme, Zugänge und Vertraulichkeit. Wer diese Punkte auf einer Seite festhält, erhält passendere Profile und verkürzt die Einarbeitung. Das Anforderungsprofil für einen Legal Counsel beschreibt dabei das erwartete Ergebnis, nicht nur den Stellentitel.
Dieser Leitfaden richtet sich an General Counsel, Heads of Legal und HR-Verantwortliche in der Schweiz und in Deutschland, die kurzfristig einen Interim Legal Counsel oder Projektjuristen beauftragen. Er zeigt, welche Angaben ins Briefing gehören, welche Fehler die Auswahl verlangsamen und enthält eine Vorlage zum Kopieren.
Was gehört in ein Briefing für einen Interim-Juristen?
In ein Briefing gehören alle Angaben, die ein Anbieter oder eine Fachkraft braucht, um ohne Rückfrage zu entscheiden, ob ein Profil passt. Fehlt eine davon, folgen Rückfragen, unpassende Profile oder Überraschungen in der ersten Woche. Die zehn Angaben im Überblick:
- Anlass und Ziel: Warum braucht das Team Unterstützung, und woran messen Sie den Erfolg?
- Aufgaben: Welche Mandate, Verträge oder Projekte übernimmt die Person?
- Fachgebiet und Recht: Welche Rechtsgebiete, welches Recht (Schweiz, Deutschland, andere)?
- Branche: Ist Branchenerfahrung zwingend oder nur hilfreich?
- Sprachen: In welchen Sprachen wird verhandelt, geschrieben und berichtet?
- Seniorität: Wie selbständig muss die Person arbeiten?
- Pensum und Dauer: Teilzeit oder Vollzeit, wie viele Monate, mit Option auf Verlängerung?
- Start und Arbeitsort: Ab wann, vor Ort, hybrid oder remote?
- Steuerung: An wen berichtet die Person, welche Befugnisse hat sie, welches Einsatzmodell gilt?
- Systeme und Vertraulichkeit: Welche Werkzeuge, welche Zugriffe, welche Geheimhaltungspflichten?
Aufgabe und Ergebnis statt Stellentitel
Ein Stellentitel wie „Senior Legal Counsel“ sagt wenig darüber, was die Person in den nächsten Monaten tatsächlich tun soll. Beschreiben Sie deshalb das Ergebnis: „Laufende Vertragsprüfung für den Einkauf übernehmen, rund 15 Lieferverträge pro Monat“ (Beispiel) ist präziser als „Unterstützung der Rechtsabteilung“.
Bewährt hat sich eine Dreiteilung:
- Kernaufgaben: was die Person ab der ersten Woche übernimmt.
- Nebenaufgaben: was dazukommt, wenn Kapazität frei ist.
- Nicht Teil des Einsatzes: was bewusst beim internen Team oder bei externen Kanzleien bleibt.
Die dritte Liste wird oft vergessen. Sie verhindert, dass der Einsatz schleichend wächst, und erleichtert die Abgrenzung zu Kanzleimandaten.
Fachgebiet, Branche und Sprachen
Das Fachgebiet ist das wichtigste Auswahlkriterium, gleich danach folgen Rechtsordnung und Sprache. Ein Counsel für Schweizer Vertragsrecht nach OR bringt andere Erfahrung mit als eine Juristin für deutsches Arbeitsrecht. Nennen Sie deshalb das anwendbare Recht ausdrücklich.
- Muss-Kriterien: höchstens drei bis vier, etwa „Corporate/M&A“, „deutsches und Schweizer Recht“, „verhandlungssicheres Englisch“.
- Kann-Kriterien: Branchenerfahrung, Kenntnis eines bestimmten Systems, weitere Sprachen.
- Sprachen: knapp angeben, in welcher Sprache die Arbeit stattfindet, zum Beispiel „Deutsch und Englisch, Verträge überwiegend Englisch“.
Je mehr Muss-Kriterien, desto kleiner der Kreis passender Profile. Prüfen Sie jede Anforderung mit der Frage: Scheitert der Einsatz ohne sie?
Seniorität und Selbständigkeit
Die Seniorität richtet sich danach, wie selbständig die Person entscheiden und gegenüber dem Business auftreten muss. Alpinum Solutions unterscheidet drei Stufen: Junior (0–2 Jahre Erfahrung), Experienced (3–6 Jahre) und Senior (7+ Jahre).
- Junior: klar strukturierte Aufgaben mit enger Anleitung, etwa Vertragsdatenbank, Erstprüfung, Dokumentation.
- Experienced: eigenständige Bearbeitung von Standardmandaten, Eskalation bei Grundsatzfragen.
- Senior: komplexe Verhandlungen, Beratung der Geschäftsleitung, Vertretung einer Abwesenden auf gleicher Stufe.
Ein Senior-Profil für Junior-Aufgaben kostet unnötig Budget. Ein Junior-Profil für eine Senior-Vertretung überfordert das interne Team, weil es mehr anleiten muss als geplant. Mehr dazu im Ratgeber Junior, Experienced oder Senior für Interim-Einsätze.
Umfang, Dauer, Start und Arbeitsort
Pensum, Dauer und Start bestimmen, welche Fachkräfte überhaupt verfügbar sind. Geben Sie deshalb realistische Werte an und kennzeichnen Sie, was verhandelbar ist.
- Pensum: zum Beispiel 60 % an drei festen Tagen oder 100 %. Teilzeit ist in beiden Einsatzmodellen möglich.
- Dauer: geplante Laufzeit, Option auf Verlängerung und ob eine Übergabephase (Overlap) mit der bisherigen Stelleninhaberin vorgesehen ist.
- Start: frühester und spätester sinnvoller Beginn.
- Arbeitsort: Büro, hybrid oder remote; bei grenzüberschreitender Tätigkeit zwischen der Schweiz und Deutschland den Wohnsitz der Fachkraft früh klären.
Ausgewählte Profile liegen bei Alpinum in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor; den Einsatzbeginn stimmen Unternehmen und Alpinum gemeinsam ab. Ein vollständiges Briefing ist die Voraussetzung dafür.
Steuerung, Berichtslinie und Befugnisse
Die Steuerung legt fest, wer der Fachkraft Aufgaben zuweist und wer Ergebnisse abnimmt. Sie hängt vom Einsatzmodell ab:
- Staff Leasing (in der Schweiz Personalverleih, in Deutschland Arbeitnehmerüberlassung): Das fachliche Weisungsrecht liegt beim Kundenunternehmen, die Fachkraft ist in die Organisation integriert. Mehr zum Modell unter Staff Leasing für Legal und Compliance.
- Freelancing: Die Fachkraft arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Das Briefing beschreibt dann vor allem Ergebnis und Schnittstellen, nicht den Arbeitsalltag. Mehr unter Freelancing für Legal und Compliance.
Unabhängig vom Modell gehören ins Briefing:
- Berichtslinie: Name der Funktion, etwa Head of Legal oder General Counsel, und Stellvertretung.
- Befugnisse: Darf die Person Verträge freigeben, Vollmachten nutzen oder gegenüber Behörden auftreten? Wenn ja, bis zu welcher Schwelle?
- Eskalation: Welche Themen gehen zwingend an die Leitung?
- Externe Kanzleien: Steuert die Person Kanzleimandate oder arbeitet sie nur zu?
Systeme, Zugänge und Vertraulichkeit
Systeme und Zugriffe gehören ins Briefing, weil sie den Start oft stärker verzögern als die Auswahl. Nennen Sie Vertragsmanagement-System, Dokumentenablage, Ticket- oder Intake-Tool und die Sprache der Vorlagen. Legen Sie fest, ob die Fachkraft ein Gerät des Unternehmens erhält.
- Vertraulichkeit: Welche Geheimhaltungsvereinbarung gilt, und reicht die Standardklausel im Vertrag mit dem Anbieter?
- Zugriffsrechte: nur auf die Mandate des Einsatzes, nicht auf die gesamte Ablage.
- Interessenkonflikte: Gegenparteien und Konzerngesellschaften nennen, damit Konflikte vor der Vorstellung geprüft werden.
Details zu Rollen, Rechten und Datenschutz beschreibt der Ratgeber Vertraulichkeit und Zugriffe bei temporärer Unterstützung.
Vorlage zum Kopieren
Die folgende Vorlage passt auf eine Seite. Die Beispielangaben sind eine Annahme für einen typischen Einsatz und sollen zeigen, wie konkret die Angaben sein sollten.
| Feld | Leitfrage | Beispielangabe (Annahme) |
|---|---|---|
| Anlass | Warum jetzt? | Mutterschaftsurlaub der Senior Legal Counsel ab 1. März |
| Ziel | Woran messen wir Erfolg? | Vertragsfreigaben innert fünf Arbeitstagen, keine zusätzlichen Kanzleimandate für Standardverträge |
| Kernaufgaben | Was ab Woche 1? | Einkaufs- und Vertriebsverträge, Beratung des Vertriebs, NDA-Prüfung |
| Nicht Teil des Einsatzes | Was bleibt intern oder extern? | Prozessführung, Gesellschaftsrecht |
| Fachgebiet und Recht | Welche Rechtsgebiete, welches Recht? | Vertragsrecht, Schweizer OR und deutsches BGB |
| Branche | Muss oder kann? | Industrie (kann) |
| Sprachen | Arbeits- und Vertragssprachen? | Deutsch und Englisch |
| Seniorität | Wie selbständig? | Senior (7+ Jahre), eigenständige Verhandlungen |
| Pensum und Dauer | Wie viel, wie lange? | 100 %, 9 Monate, 1 Monat Overlap |
| Start und Ort | Ab wann, wo? | Februar, 3 Tage Büro Zürich, 2 Tage remote |
| Einsatzmodell | Staff Leasing oder Freelancing? | Staff Leasing, offen für Freelancing |
| Berichtslinie und Befugnisse | An wen, was darf die Person? | Head of Legal; Freigabe von Verträgen bis zu einem intern festgelegten Betrag |
| Systeme und Zugänge | Welche Tools, welches Gerät? | CLM-System, Dokumentenablage, Laptop des Unternehmens |
| Vertraulichkeit | Welche Regeln? | NDA des Unternehmens, Zugriff nur auf Vertragsakten |
| Auswahlprozess | Wer entscheidet, bis wann? | Interviews mit Head of Legal und HR in KW 3 |
Fehlt Ihnen für ein Feld eine Antwort, notieren Sie „offen“ und die Person, die entscheidet. Das ist besser als eine geschätzte Angabe, die sich später ändert.
Typische Fehler im Briefing
Die meisten Verzögerungen entstehen durch fünf Fehler, die sich mit wenig Aufwand vermeiden lassen:
- Eine alte Stellenanzeige als Briefing: Sie beschreibt eine Festanstellung, nicht den befristeten Einsatz und sein Ziel.
- Zu viele Muss-Kriterien: Sie schliessen gute Profile aus, ohne das Risiko zu senken.
- Unklare Befugnisse: Ohne Freigaberegeln landet jede Frage wieder bei der Leitung.
- Kein Entscheider benannt: Profile liegen vor, aber niemand hat Zeit für Interviews.
- Freelancing wie eine Anstellung beschrieben: Feste Arbeitszeiten, Eingliederung wie Angestellte und laufende Einzelweisungen passen nicht zum Freelancing und können Fragen zur Scheinselbständigkeit auslösen. In Deutschland sind Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation Anhaltspunkte für eine Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV). In der Schweiz beurteilt die AHV-Ausgleichskasse den Status nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach dem Vertrag; wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, gilt üblicherweise als unselbständig (Art. 5, 9 AHVG; Merkblatt 2.02 AHV/IV).
Alpinum Solutions stellt Interim-Fachkräfte für Legal und Compliance über Staff Leasing und Freelancing bereit und erbringt keine Rechtsberatung. Das Unternehmen bleibt für die Rechtsfunktion verantwortlich und steuert den Einsatz. Wie Sie Anbieter anhand eines Briefings vergleichen, zeigt die RFP-Checkliste mit 12 Fragen.
Häufige Fragen zum Briefing von Interim-Juristen
Wie detailliert muss ein Briefing für einen Interim-Juristen sein?
Eine bis zwei Seiten reichen in der Regel. Entscheidend ist nicht die Länge, sondern dass alle zehn Angaben beantwortet sind: Anlass, Aufgaben, Fachgebiet, Branche, Sprachen, Seniorität, Pensum und Dauer, Start und Ort, Steuerung sowie Systeme und Vertraulichkeit. Lange Fliesstexte verwässern die Muss-Kriterien. Eine Tabelle mit Feld und Angabe ist für Anbieter und Fachkräfte schneller zu prüfen.
Was, wenn der Umfang des Einsatzes noch unklar ist?
Dann beschreiben Sie die Bandbreite und den Zeitpunkt, an dem Sie mehr wissen. Beispiel: „60–100 %, Entscheidung nach dem Board-Meeting Ende Monat“. Sinnvoll ist auch ein Start mit kleinerem Pensum und einer vereinbarten Überprüfung nach vier Wochen. Wichtig ist, dass die Kernaufgaben feststehen. Ohne sie lässt sich kein passendes Profil auswählen.
Wer sollte das Briefing für einen Interim Legal Counsel schreiben?
Das Briefing schreibt die Person, an die der Interim Legal Counsel später berichtet, meist die Leitung Legal oder ein Teamlead. HR oder Einkauf ergänzen Konditionen, Vertragsform und Auswahlprozess. So bleibt die fachliche Beschreibung präzise, und die formalen Angaben sind trotzdem vollständig. Vor dem Versand sollte die berichtende Person das Briefing freigeben.
Gehört das Budget in das Briefing?
Ein Budgetrahmen hilft, weil er Seniorität und Pensum realistisch eingrenzt. Nennen Sie mindestens, ob ein Tagessatz oder ein Gesamtbudget feststeht und ob die Werte inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gelten. Bandbreiten je Erfahrungsstufe für die Schweiz und Deutschland zeigt der Ratgeber Kosten im Interim Legal & Compliance.
Unterscheidet sich das Briefing bei Staff Leasing und Freelancing?
Die zehn Angaben bleiben gleich, die Gewichtung ändert sich. Im Staff Leasing beschreibt das Briefing auch Integration, Arbeitszeiten und Weisungswege, weil das fachliche Weisungsrecht beim Unternehmen liegt. Im Freelancing stehen Mandat, Ergebnis und Schnittstellen im Vordergrund, weil die Fachkraft eigenverantwortlich arbeitet. Wenn beide Modelle möglich sind, schreiben Sie das ausdrücklich ins Briefing.
Nächster Schritt
Schicken Sie Ihr Briefing auch dann, wenn noch Felder offen sind; die offenen Punkte lassen sich im ersten Gespräch klären. Wie die Einarbeitung nach der Auswahl gelingt, zeigt die Onboarding-Checkliste.
- Interim Legal und Compliance für Unternehmen und Kanzleien
- Onboarding von Interim-Fachkräften: Checkliste für Tag 1 bis 30
- Bedarf besprechen
Stand: 30. Oktober 2026.
