Kündigung im Legal- oder Compliance-Team: Sofortplan für die ersten zehn Tage
Bedarf besprechenKurzantwort: Wenn ein Legal Counsel oder Compliance Officer kündigt, sichern Sie in den ersten zehn Tagen drei Dinge: die Übergabe während der Kündigungsfrist, eine Übergangslösung für die Kapazität und den Start der Nachfolgesuche. Die Kündigungsfrist gibt den Takt vor: In der Schweiz beträgt sie nach der Probezeit gesetzlich 1 bis 3 Monate auf Monatsende (Art. 335c OR), in Deutschland für Arbeitnehmende grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Eine Interim-Fachkraft überbrückt die Zeit bis zur Neubesetzung.
Dieser Sofortplan richtet sich an General Counsel, Heads of Legal, Heads of Compliance und HR in der Schweiz und in Deutschland. Er zeigt, was an den Tagen 1 bis 10 nach einer Kündigung zu tun ist, welche Fristen gelten, was in ein Übergabeprotokoll gehört und wie Sie Geschäftsleitung und Fachbereiche informieren.
Tag 1–3: Fristen, laufende Mandate, Vollmachten und Zugänge erfassen
In den ersten drei Tagen verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick, solange die kündigende Person noch da ist und mitwirkt. Klären Sie dabei auch, ob sie bis zum Austritt arbeitet oder freigestellt wird; bei einer Freistellung bleibt für die Übergabe kaum Zeit.
- Austrittsdatum bestimmen: Kündigungsfrist nach Vertrag und Gesetz berechnen, Resturlaub berücksichtigen, letzten Arbeitstag festhalten.
- Fristen sichern: alle gerichtlichen, behördlichen und vertraglichen Fristen der nächsten drei Monate in ein zentrales Register übertragen.
- Laufende Mandate erfassen: Verträge in Verhandlung, Verfahren, Projekte, Anfragen der Fachbereiche, beauftragte Kanzleien.
- Vollmachten prüfen: Prokura, Handlungsvollmachten, Zeichnungsrechte im Handelsregister, Bankvollmachten. Was muss gelöscht oder neu vergeben werden?
- Formale Funktionen prüfen: Ist die Person Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragte oder Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung? In Deutschland sind Bestellung und Entpflichtung des Geldwäschebeauftragten der Aufsicht vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 4 GwG), die Kontaktdaten des DSB sind zu veröffentlichen und zu melden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).
- Zugänge erfassen: Systeme, Postfächer, Datenräume, Behördenportale. Planen Sie, wann welcher Zugang übertragen oder entzogen wird.
Kündigungsfristen in der Schweiz und in Deutschland: wie viel Zeit Sie realistisch haben
Die gesetzlichen Fristen sind kurz, vor allem in den ersten Dienstjahren. In der Schweiz gelten sie für beide Seiten gleich. In Deutschland verlängert sich die Frist nach § 622 Abs. 2 BGB nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber; für Arbeitnehmende gilt ohne vertragliche Regelung die Grundfrist. Viele Arbeitsverträge sehen längere, beidseitige Fristen vor.
| Bestand des Arbeitsverhältnisses | Schweiz (beide Seiten, Art. 335c OR) | Deutschland, Kündigung durch Arbeitnehmende (§ 622 Abs. 1 BGB) | Deutschland, Kündigung durch Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB) |
|---|---|---|---|
| Probezeit | 7 Tage; Probezeit 1 Monat, schriftlich bis 3 Monate (Art. 335b OR) | 2 Wochen bei vereinbarter Probezeit bis 6 Monate | 2 Wochen bei vereinbarter Probezeit bis 6 Monate |
| unter 1 Jahr | 1 Monat auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 1 bis unter 2 Jahre | 2 Monate auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 bis unter 5 Jahre | 2 Monate auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 bis unter 8 Jahre | 2 Monate auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 bis unter 9 Jahre | 2 Monate auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 3 Monate zum Monatsende |
| 9 bis unter 10 Jahre | 3 Monate auf Monatsende (ab 10. Dienstjahr) | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 3 Monate auf Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 4 Monate, steigend bis 7 Monate ab 20 Jahren (jeweils zum Monatsende) |
Die Werte sind gesetzliche Fristen. In der Schweiz können sie schriftlich, per Normalarbeitsvertrag oder GAV geändert werden. In Deutschland darf für Arbeitnehmende keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Massgebend ist deshalb zuerst der Arbeitsvertrag.
Was das für die Planung bedeutet: Die Nachfolge braucht ebenfalls Zeit, weil die neue Person meist selbst eine Kündigungsfrist hat. Zwischen Austritt und Eintritt entsteht deshalb fast immer eine Lücke von mehreren Monaten. Planen Sie die Übergangslösung für diese Lücke, nicht nur für die Kündigungsfrist.
Tag 4–7: Übergangslösung festlegen (intern, Kanzlei, Interim)
An den Tagen 4 bis 7 entscheiden Sie, wer die Arbeit nach dem Austritt übernimmt. Trennen Sie dringende Aufgaben von strategischen Vorhaben, die die spätere Festbesetzung übernehmen kann.
| Option | Passt, wenn | Grenze |
|---|---|---|
| Interne Umverteilung | Kleines Volumen, freie Kapazität im Team | Hält über Monate selten; Überlastung führt zu weiteren Kündigungen |
| Kanzlei | Einzelne Spezialfragen, Verfahren | Für Tagesgeschäft teuer; Wissen bleibt extern |
| Interim-Fachkraft (Staff Leasing oder Freelancing) | Laufendes Tagesgeschäft muss weiterlaufen, Dauer bis zur Neubesetzung offen | Braucht Briefing, Zugänge und eine Ansprechperson im Unternehmen |
| Interim Head of Legal | Die Leitung der Rechtsabteilung hat gekündigt | Befugnisse und Berichtslinie vor dem Start klar regeln |
Alpinum Solutions stellt Legal- und Compliance-Fachkräfte für Vakanzen über Staff Leasing und Freelancing bereit, in Teilzeit oder Vollzeit. Ausgewählte Profile liegen in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor; den Einsatzbeginn stimmen Unternehmen und Alpinum gemeinsam ab. Starten die Interim-Fachkraft und die kündigende Person überlappend, kann die Übergabe direkt zwischen beiden erfolgen. Fehlt die Leitung, ist ein Interim Head of Legal die passende Rolle.
Tag 8–10: Recruiting starten und Interim-Brücke einrichten
An den Tagen 8 bis 10 laufen beide Stränge parallel: Die Nachfolgesuche startet, und die Interim-Brücke wird vertraglich und organisatorisch aufgesetzt.
- Rollenprofil überprüfen: Passt die bisherige Stelle noch, oder braucht das Team ein anderes Profil, etwa mehr Compliance oder mehr Senior-Erfahrung?
- Suche beauftragen: interne Ausschreibung, eigenes Recruiting oder Executive Search. Einen Vergleich der Wege zeigt der Beitrag zur juristischen Personalvermittlung.
- Interim-Vertrag schliessen: Laufzeit mit Verlängerungsoption und kurzer Beendigungsfrist. In Deutschland muss der Überlassungsvertrag die Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich bezeichnen und die Person vor dem Einsatz konkretisieren (§ 1 Abs. 1 S. 5–6 AÜG).
- Entscheidungstermin festlegen: Legen Sie früh einen Termin vor dem vorgesehenen Einsatzende fest, an dem Sie über eine Verlängerung entscheiden, falls sich die Neubesetzung verzögert.
- Temp-to-Perm mitdenken: Ein Wechsel der Interim-Fachkraft ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich; die Konditionen werden vorab vereinbart.
Übergabeprotokoll: die zwölf Punkte, die nie fehlen dürfen
Ein Übergabeprotokoll ist vollständig, wenn eine Nachfolge oder Interim-Fachkraft ohne Rückfrage weiterarbeiten kann. Diese zwölf Punkte gehören hinein:
- Vorgangsregister mit Status, nächstem Schritt und Priorität
- Fristenliste der nächsten sechs Monate
- Verträge in Verhandlung mit letztem Stand und offenen Punkten
- Laufende Verfahren und Behördenkontakte
- Beauftragte Kanzleien mit Mandat, Budget und Ansprechperson
- Interne Ansprechpartner je Fachbereich
- Vollmachten und Zeichnungsrechte, die übertragen oder gelöscht werden
- Formale Funktionen und die nötigen Anzeigen oder Meldungen
- Ablageorte, Vorlagen und Klauselbibliothek
- Systemzugänge mit Datum der Übertragung oder Sperre
- Bekannte Risiken, Streitpunkte und Eskalationen
- Wiederkehrende Aufgaben: Berichte, Schulungen, Gremientermine
Kommunikation an Geschäftsleitung und Fachbereiche
Informieren Sie die Geschäftsleitung am ersten oder zweiten Tag, die Fachbereiche spätestens, wenn die Übergangslösung steht. Eine frühe, sachliche Information verhindert, dass Anfragen ins Leere laufen.
- Geschäftsleitung: Austrittsdatum, kritische Fristen und Risiken, geplante Übergangslösung, Budgetbedarf, Zeitplan für die Nachfolge.
- Fachbereiche: wer ab wann Ansprechperson ist, welche Anfragen sich verzögern können, wie dringende Fälle eskaliert werden.
- Externe: Kanzleien, Aufsicht und wichtige Vertragspartner, wenn die Person dort Ansprechpartnerin war.
Gründe für die Kündigung gehören nicht in die Kommunikation. Halten Sie die Nachricht kurz und nennen Sie die neue Ansprechperson.
Grenzen und Risiken
- Eine Interim-Fachkraft ersetzt nicht die Entscheidung über das künftige Rollenprofil. Nutzen Sie die Übergangszeit, um es zu schärfen.
- Ohne Übergabeprotokoll beginnt jede Nachfolge mit einer neuen Bestandsaufnahme. Das kostet Wochen.
- Alpinum stellt Fach- und Führungskräfte bereit und ist keine Kanzlei. Die Verantwortung für die rechtliche Arbeit bleibt im Unternehmen.
Häufige Fragen zur Kündigung im Legal-Team
Wie lange dauert es, einen Legal Counsel neu zu besetzen?
Rechnen Sie neben der Suche mit der Kündigungsfrist der neuen Person. In der Schweiz beträgt sie nach der Probezeit gesetzlich 1 bis 3 Monate auf Monatsende (Art. 335c OR), in Deutschland für Arbeitnehmende grundsätzlich 4 Wochen, vertraglich oft mehr. Zwischen Austritt und Eintritt entsteht deshalb meist eine Lücke, die eine Interim-Fachkraft überbrücken kann.
Kann ein Interim-Jurist bis zur Neubesetzung bleiben?
Ja. In der Schweiz gibt es im Personalverleih keine gesetzliche Höchsteinsatzdauer. In Deutschland darf derselbe Leiharbeitnehmer demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden (§ 1 Abs. 1b AÜG); frühere Einsätze zählen mit, wenn weniger als drei Monate dazwischen liegen. Freelancing richtet sich nach dem vereinbarten Mandat.
Darf ich einen Interim-Juristen später fest anstellen?
Ja. Ein Wechsel ins Team (Temp-to-Perm) ist möglich; die Konditionen werden vorab vereinbart. Das passt, wenn sich im Einsatz zeigt, dass Fachkraft und Team zusammenpassen. Sprechen Sie das Thema deshalb schon bei der Auswahl an, damit es später nicht die Suche nach der Festbesetzung verzögert.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll enthält mindestens ein Vorgangsregister, eine Fristenliste, Verträge in Verhandlung, laufende Verfahren, beauftragte Kanzleien, interne Ansprechpartner, Vollmachten, formale Funktionen, Ablageorte, Systemzugänge, bekannte Risiken und wiederkehrende Aufgaben. Ziel ist, dass die Nachfolge ohne erneute Bestandsaufnahme weiterarbeiten kann.
Was gilt, wenn ein Geldwäschebeauftragter kündigt?
In Deutschland müssen Verpflichtete einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellen; Bestellung und Entpflichtung sind der Aufsicht vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 1, 4 GwG). Zunächst übernimmt der Stellvertreter. Eine Auslagerung der Funktion ist nach Anzeige möglich; die BaFin verlangt sie mindestens 2 Wochen vor Beginn.
Nächster Schritt
Schildern Sie uns Austrittsdatum, Aufgaben und gewünschtes Pensum. Wir zeigen Ihnen, wie die Brücke bis zur Neubesetzung aussehen kann.
- Vakanz in Legal und Compliance überbrücken
- Interim Head of Legal
- Staff Leasing für Legal und Compliance
- Bedarf besprechen
Stand: 30. Oktober 2026.
