Interim Legal & Compliance in Versicherungen: Aufsicht, Produkte und Projekte
Bedarf besprechenKurzantwort: Versicherer brauchen juristische Projektunterstützung vor allem bei Produktentwicklung und Produktfreigabe, bei Änderungen im Vertriebsrecht, bei Auslagerungs- und IKT-Verträgen, bei der Umsetzung neuer Aufsichtsvorgaben und bei Vakanzen in Legal oder Compliance. In Deutschland verlangt § 29 Abs. 1 VAG eine Compliance-Funktion im internen Kontrollsystem, und § 32 Abs. 1 VAG stellt klar, dass ein Versicherer bei Ausgliederungen für alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich bleibt; in der Schweiz beaufsichtigt die FINMA die Versicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Für Spitzen und Projekte lassen sich Interim-Versicherungsjuristen und Compliance-Fachkräfte in Teilzeit oder Vollzeit einsetzen.
Dieser Ratgeber richtet sich an General Counsel, Heads of Legal und Heads of Compliance von Erst- und Rückversicherern, Krankenversicherern und Versicherungsvermittlern in der Schweiz und in Deutschland. Er zeigt typische Projekte, die passenden Rollen und was Aufsicht, Produkt- und Vertriebsrecht verlangen.
Welche Projekte haben Versicherer? Projektart und Rolle
Versicherer haben laufend Projekte, die juristische und Compliance-Kapazität binden. Die Tabelle zeigt die häufigsten Projektarten und die passende Rolle.
| Projektart | Rolle |
|---|---|
| Neues Produkt oder Produktänderung | Versicherungsjurist für Bedingungen (AVB), Produktfreigabe und Kundeninformation |
| Vertriebsrecht und Vermittlerverträge | Legal Counsel Vertrieb, Compliance-Fachkraft für Vermittlerüberwachung |
| Auslagerung und IKT-Verträge | Projektjurist für Outsourcing- und IT-Verträge, Vendor-Management-Unterstützung |
| Umsetzung neuer Aufsichtsvorgaben | Regulatory Project Lawyer, Compliance-Projektleitung |
| Bestandsmigration oder Bestandsübertragung | Projektjuristen für Bedingungs- und Vertragsanalyse |
| Schaden- und Leistungsfälle, Streitigkeiten | Legal Counsel mit Litigation-Erfahrung, Zuarbeit für Kanzleien |
| Vakanz oder Abwesenheit | Interim Legal Counsel, Interim Compliance Officer |
Alpinum Solutions stellt diese Rollen über Staff Leasing oder Freelancing bereit, in Teilzeit oder Vollzeit, als Einzelperson oder Team. Insurance & Reinsurance gehört zu den Branchen, in denen Alpinum in den letzten 24 Monaten Einsätze hatte. Passende Profile finden Sie unter Versicherungs- und Aufsichtsrecht.
Aufsicht: FINMA und BaFin
Versicherer stehen in beiden Ländern unter enger Aufsicht, die Anforderungen an Organisation, Compliance und Auslagerungen stellt.
| Thema | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Aufsichtsbehörde | FINMA | BaFin |
| Gesetzliche Grundlage | Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Aufsichtsverordnung (AVO), beide revidiert und in Kraft seit 1. Januar 2024 | Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Solvency-II-Rahmen |
| Geschäftsorganisation und Compliance | Operationelle Risiken sind angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen (Art. 22 Abs. 1 VAG); weitere Anforderungen an Corporate Governance und Compliance im FINMA-Rundschreiben 2017/2 „Corporate Governance – Versicherer“, laut FINMA-Liste der geltenden Rundschreiben anwendbar | § 23 Abs. 1 VAG (wirksame und ordnungsgemässe Geschäftsorganisation), § 29 Abs. 1 VAG (internes Kontrollsystem mit Compliance-Funktion) |
| Auslagerung | FINMA-Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing“, in Kraft seit 1. April 2018, zuletzt geändert am 4. November 2020 (in Kraft seit 1. Januar 2021) und laut FINMA-Liste der geltenden Rundschreiben weiterhin anwendbar | § 32 VAG: Versicherer bleibt verantwortlich; Steuerung, Kontrolle und Prüfungsrechte der Aufsicht müssen gewahrt bleiben |
| Digitale operationale Resilienz | Wesentliche Cyberangriffe sind der FINMA zu melden: Erstmeldung innert 24 Stunden, vollständige Meldung innert 72 Stunden (Art. 29 Abs. 2 FINMAG; FINMA-Aufsichtsmitteilungen 05/2020 und 03/2024) | DORA, Verordnung (EU) 2022/2554, gilt seit 17. Januar 2025 grundsätzlich auch für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittler (Art. 2 Abs. 1 lit. n und o DORA) |
| Klima- und Naturrisiken | FINMA-Rundschreiben 2026/1 „Naturbezogene Finanzrisiken“ für Banken und Versicherer, in Kraft seit 1. Januar 2026, zunächst für Klimarisiken; ab 1. Januar 2028 für alle naturbezogenen Risiken | – |
Für Versicherer mit Geschäft in beiden Ländern heisst das: Projekte müssen oft zwei Aufsichtsregime parallel abdecken. Interim-Juristen mit Erfahrung in beiden Regimen sind deshalb besonders gefragt.
Produkt- und Vertriebsrecht: was Versicherungsjuristen prüfen
Produkt- und Vertriebsrecht ist das Kerngebiet vieler Versicherungsjuristen. Es umfasst Bedingungen, Kundeninformation, Produktfreigabe und die Regeln für den Vertrieb.
Produktfreigabe in Deutschland
Nach § 23 Abs. 1a VAG müssen Versicherer, die Produkte konzipieren, für jedes Produkt und jede wesentliche Änderung ein internes Freigabeverfahren unterhalten und vor dem Vertrieb einen Zielmarkt festlegen. § 23 Abs. 1b VAG verlangt eine regelmässige Überprüfung, ob Produkt und Vertriebsstrategie noch zum Zielmarkt passen. Für Grossrisiken und Rückversicherer gelten diese Absätze nicht (§ 23 Abs. 1d VAG).
Vertrieb in der Schweiz
In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2024 das revidierte VAG und die revidierte AVO; damit sind laut FINMA die Anforderungen an die Vertriebstätigkeit der Versicherer gestiegen. Versicherer dürfen nicht mit ungebundenen Vermittlern zusammenarbeiten, die nicht registriert sind (Art. 44 Abs. 2 VAG), und müssen die Pflichten gegenüber Kundinnen und Kunden sicherstellen, etwa die Kundeninformation nach Art. 45 VAG. Ihre Erwartungen an die Versicherer bei der Zusammenarbeit mit gebundenen und ungebundenen Vermittlern hat die FINMA in der Aufsichtsmitteilung 05/2024 vom Juli 2024 festgehalten.
Typische Aufgaben im Projekt
- Allgemeine Versicherungsbedingungen entwerfen oder überarbeiten.
- Kundeninformationen und Antragsunterlagen prüfen.
- Produktfreigabeprozess dokumentieren und Zielmarktbeschreibungen erstellen.
- Vermittler- und Kooperationsverträge prüfen, etwa mit Banken oder Plattformen.
- Schulungen für Vertrieb und Kundendienst zu neuen Regeln vorbereiten.
Outsourcing und IKT-Verträge
Auslagerungs- und IKT-Verträge sind bei Versicherern ein Dauerthema, weil Aufsicht und Vertragsrealität eng zusammenhängen. In Deutschland muss ein Versicherer nach § 32 Abs. 2 VAG unter anderem sicherstellen, dass er, sein Abschlussprüfer und die Aufsicht Zugang zu allen relevanten Daten haben und dass die Aufsicht Zugangsrechte zu den Räumen des Dienstleisters erhält.
Ein typisches Projekt läuft in fünf Schritten ab:
- Inventar erstellen: alle Auslagerungs- und IKT-Verträge mit Dienstleister, Leistung, Kritikalität und Laufzeit erfassen.
- Anforderungen festlegen: Checkliste aus VAG, FINMA-Vorgaben und gegebenenfalls DORA.
- Lückenanalyse: jeden Vertrag gegen die Checkliste prüfen und Lücken dokumentieren.
- Nachverhandlung: Nachträge entwerfen und mit Dienstleistern abstimmen, priorisiert nach Kritikalität.
- Register und Übergabe: Ergebnisse im Auslagerungs- oder Informationsregister pflegen und an die Linie übergeben.
Welche Arbeitspakete DORA für Legal und Compliance mit sich bringt, zeigt der Ratgeber DORA: juristische und Compliance-Arbeitspakete.
Profile: was Versicherungsjuristen und Compliance-Fachkräfte mitbringen sollten
Ein gutes Interim-Profil für einen Versicherer verbindet Versicherungsrecht mit Kenntnis der Aufsicht und der internen Abläufe. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Sparte: Leben, Nicht-Leben, Kranken oder Rückversicherung; die Fragen unterscheiden sich stark.
- Aufsichtsregime: Erfahrung mit FINMA, BaFin oder beiden.
- Schwerpunkt: Produkt und Bedingungen, Vertrieb, Outsourcing und IT, Governance oder Schaden und Prozess.
- Sprachen: richten sich nach Sparte, Kundschaft und Arbeitsumfeld; im Anforderungsprofil festhalten.
- Seniorität: Senior für Projektleitung und Aufsichtskontakt, Experienced für Vertrags- und Bedingungsarbeit, Junior für Inventare und Analysen im Team.
Im Staff Leasing liegt das fachliche Weisungsrecht beim Versicherer, und die Fachkraft ist in seine Organisation integriert; im Freelancing arbeitet sie eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Wie Sie ein Compliance-Management-System aufbauen oder überarbeiten, beschreibt der Ratgeber Compliance-Management-System aufbauen.
Grenzen und Risiken
- Verantwortung bleibt beim Versicherer: Schlüsselfunktionen und Verantwortlichkeiten gegenüber der Aufsicht liegen beim Unternehmen und seinen Organen.
- Formale Funktionen: Fachkräfte können formale Funktionen wie Compliance Officer mit regulatorischer Verantwortung übernehmen, über Staff Leasing oder Freelancing. In Deutschland ist die vorgesehene Bestellung einer Person, die für eine Schlüsselaufgabe wie die Compliance-Funktion verantwortlich ist, der BaFin unverzüglich anzuzeigen; sie muss zuverlässig und fachlich geeignet sein (§ 47 Nr. 1, § 24 Abs. 1 VAG). Ob in der Schweiz für die Besetzung eine Melde- oder Genehmigungspflicht gegenüber der FINMA besteht, klärt der Versicherer vor dem Start mit der FINMA oder seiner Prüfgesellschaft.
- Keine Rechtsberatung durch Alpinum: Alpinum ist keine Kanzlei; Gutachten und Vertretung bleiben bei Kanzleien.
- Vertraulichkeit: Gesundheits- und Schadendaten sind besonders sensibel. Zugänge und Vertraulichkeitsvereinbarung gehören ins Onboarding.
Häufige Fragen zu Interim Legal und Compliance in Versicherungen
Was ist das Besondere an Versicherungs-Compliance?
Versicherungs-Compliance verbindet Aufsichtsrecht, Produktrecht und Vertriebsrecht. In Deutschland ist die Compliance-Funktion Teil des internen Kontrollsystems nach § 29 Abs. 1 VAG; in der Schweiz stellt die FINMA Anforderungen an Governance und Risikomanagement. Hinzu kommen Produktfreigabe, Vermittlerüberwachung, Auslagerungen und der Schutz von Gesundheits- und Schadendaten.
Welche juristischen Projekte haben Versicherer?
Typisch sind Produktentwicklung und Überarbeitung von Bedingungen, Anpassungen im Vertriebsrecht, die Überprüfung von Auslagerungs- und IKT-Verträgen, die Umsetzung neuer Aufsichtsvorgaben, Bestandsmigrationen und Streitfälle. Viele dieser Projekte haben feste Fristen und ein hohes Volumen an ähnlichen Dokumenten. Das macht sie geeignet für temporäre Teams.
Brauchen Interim-Juristen Erfahrung in der Versicherungsbranche?
Für Bedingungen, Produktfreigabe und Aufsichtsthemen ist Branchenerfahrung klar von Vorteil, weil Sprache, Prozesse und Aufsichtslogik eigen sind. Für die Prüfung von IT- und Dienstleisterverträgen genügt oft Erfahrung aus anderen regulierten Branchen wie Banken, ergänzt durch die Checkliste des Versicherers und eine erfahrene Ansprechperson.
Was regelt § 32 VAG bei Auslagerungen?
§ 32 Abs. 1 VAG stellt klar, dass ein Versicherer bei der Ausgliederung von Funktionen oder Versicherungstätigkeiten für alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich bleibt. Nach Abs. 2 darf die Ausgliederung weder die ordnungsgemässe Ausführung noch die Steuerung durch die Geschäftsleitung noch die Prüfungsrechte der Aufsicht beeinträchtigen. Der Vertrag muss Datenzugang und Mitwirkung des Dienstleisters sichern.
Wie schnell lässt sich ein Interim-Versicherungsjurist finden?
Bei Alpinum liegen ausgewählte Profile in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor; den Einsatzbeginn stimmen Versicherer und Alpinum gemeinsam ab. Ein präzises Anforderungsprofil mit Sparte, Aufsichtsregime, Sprachen und Pensum beschleunigt die Auswahl.
Nächster Schritt
Beschreiben Sie Projektart, Sparte, Aufsichtsregime und Zeitplan. Wir zeigen Ihnen passende Profile für Legal oder Compliance in Ihrem Versicherungsunternehmen.
- Versicherungs- und Aufsichtsrecht
- Interim Compliance
- Compliance-Management-System aufbauen
- Bedarf besprechen
Stand: 31. Oktober 2026.
