Interim- und Projektarbeit für Juristen: So funktioniert der Einstieg
Kurzantwort: Projektjurist werden Sie, indem Sie Ihre Erfahrung als klar umrissenes Angebot beschreiben und ein Einsatzmodell wählen: Staff Leasing (angestellt beim Personaldienstleister, eingesetzt im Unternehmen) oder Freelancing (selbständig mit eigenem Mandat). Beide Modelle gibt es in Teilzeit und Vollzeit, für Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachleute vom Junior- bis zum Senior-Level. In Deutschland ist eine Überlassung an dasselbe Unternehmen grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt (§ 1 Abs. 1b AÜG), in der Schweiz kennt das Gesetz keine Höchstdauer.
Dieser Beitrag richtet sich an Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachleute in der Schweiz und in Deutschland, die Interim- oder Projektarbeit prüfen. Er zeigt, für wen das passt, wie sich die Modelle unterscheiden, wie Einsätze aussehen, wovon die Vergütung abhängt und wie der Einstieg praktisch abläuft.
Für wen passt Interim- und Projektarbeit?
Interim-Arbeit passt zu Fachleuten, die sich schnell in neue Teams einarbeiten und ab dem ersten Tag selbständig liefern wollen. Unternehmen holen temporäre Unterstützung meist für einen klaren Anlass: eine Vakanz, eine Elternzeit- oder Krankheitsvertretung, eine Arbeitsspitze, ein regulatorisches Projekt, eine Transaktion oder einen Backlog. Gefragt sind deshalb Menschen, die Prioritäten rasch erfassen und sauber übergeben.
Typische Ausgangslagen
- Erfahrene Inhouse-Juristinnen und -Juristen, die Abwechslung suchen oder zwischen zwei Festanstellungen eine Brücke brauchen.
- Anwältinnen und Anwälte aus Kanzleien, die die Rechtsabteilung von innen kennenlernen wollen (mehr dazu im Beitrag Von der Kanzlei in die Rechtsabteilung).
- Compliance-Fachleute mit Erfahrung in KYC, AML, Sanktionen, Regulatory oder Datenschutz.
- Berufseinsteigende, die in strukturierten Projekten wie Vertragsprüfungen oder KYC-Reviews Praxis sammeln.
- Fachleute nach einer Pause, die mit einem begrenzten Pensum zurückkehren wollen.
Weniger geeignet ist Interim-Arbeit, wenn Sie lange Einarbeitungsphasen, eine feste Karriereleiter im selben Haus oder ein gleichbleibendes Team als Priorität sehen.
Staff Leasing oder Freelancing: die zwei Modelle
Im Staff Leasing sind Sie beim Personaldienstleister angestellt und arbeiten im Unternehmen des Kunden; im Freelancing sind Sie selbständig und erbringen eine vereinbarte Leistung. In der Schweiz heisst Staff Leasing rechtlich Personalverleih, in Deutschland Arbeitnehmerüberlassung. Der Unterschied betrifft Anstellung, Sozialversicherung, Freiheit und Risiko.
| Modell | Anstellung | Sozialversicherung | Freiheit | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Staff Leasing Schweiz (Personalverleih) | Arbeitsvertrag mit dem Verleiher (Art. 19 AVG) | Verleiher als Arbeitgeber zieht die Beiträge ab und rechnet ab (Art. 12, 14 AHVG) | Fachliche Weisungen kommen vom Einsatzbetrieb; Sie sind ins Team integriert | Gering; bei unbefristeten Einsätzen in den ersten 6 Monaten kurze Kündigungsfristen (Art. 19 Abs. 4 AVG) |
| Staff Leasing Deutschland (Arbeitnehmerüberlassung) | Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der eine Erlaubnis braucht (§ 1 AÜG) | Verleiher führt die Beiträge ab; der Entleiher haftet wie ein Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV) | Fachliche Weisungen vom Entleiher; Höchstdauer 18 Monate pro Entleiher | Gering; Equal-Pay-Grundsatz nach § 8 AÜG |
| Freelancing | Kein Arbeitsvertrag; Dienstleistungs- oder Rahmenvertrag | Eigenverantwortlich; Status prüfen DRV (DE, § 7a SGB IV) bzw. AHV-Ausgleichskasse (CH) | Eigenverantwortliche Arbeit im Rahmen des vereinbarten Mandats | Höher: Auslastung, Versicherung, Scheinselbständigkeit |
Welches Modell besser passt, hängt weniger von der Rolle als von Ihrer Situation ab. Details zu Rechten im Personalverleih stehen im Beitrag Staff Leasing aus Sicht der Fachkraft, zur Selbständigkeit im Beitrag Selbständig als Freelance-Jurist.
Typische Einsätze und ihre Dauer
Ein Interim-Einsatz dauert typischerweise von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder länger, je nach Anlass. Vertretungen haben oft ein bekanntes Ende, Projekte enden mit einem Ergebnis.
- Vertretung: Elternzeit, Mutterschaftsurlaub, Krankheit oder Vakanz. Sie übernehmen das laufende Tagesgeschäft eines Legal Counsel oder Compliance Officer.
- Arbeitsspitze und Backlog: Vertragsprüfungen, Vertragsmigration oder offene Alerts im Transaction Monitoring.
- Regulatorisches Projekt: Umsetzung neuer Vorgaben, etwa zu DORA, NIS2, dem EU AI Act oder AML/KYC.
- Transaktion: Due Diligence, Integration nach einer Übernahme, Corporate Housekeeping.
- Taskforce: mehrere Fachleute mit Team Lead, etwa für KYC-Remediation.
- Führungsrolle: Interim Head of Legal oder Fractional General Counsel in Teilzeit.
Für Deutschland gilt: Frühere Einsätze beim selben Entleiher zählen für die 18 Monate mit, wenn dazwischen nicht mehr als drei Monate liegen (§ 1 Abs. 1b S. 2 AÜG).
Verdienst und Konditionen: wovon die Vergütung abhängt
Die Vergütung hängt vor allem von Seniorität, Fachgebiet, Sprachen, Pensum, Dauer und Modell ab. Im Staff Leasing erhalten Sie einen Lohn mit Sozialleistungen; im Freelancing stellen Sie einen Stunden- oder Tagessatz in Rechnung und tragen Versicherung, Vorsorge und Leerzeiten selbst.
- Seniorität: etwa Junior (0–2 Jahre), Experienced (3–6 Jahre) und Senior (7+ Jahre).
- Fachgebiet und Branche: Spezialwissen, etwa im Bank- und Finanzmarktrecht oder in AML, ist gefragt.
- Sprachen: In der Schweiz zählen oft Deutsch, Englisch und Französisch.
- Pensum und Dauer: Teilzeit ist möglich; die Aufgabe muss dazu passen.
- Gesetzliche Untergrenzen: In Deutschland gilt im Staff Leasing grundsätzlich Equal Pay mit vergleichbaren Stammbeschäftigten; per Tarifvertrag darf beim Entgelt grundsätzlich höchstens 9 Monate abgewichen werden, mit einem Branchenzuschlagstarifvertrag bis zu 15 Monate (§ 8 Abs. 1, 4 AÜG). In der Schweiz gilt der allgemeinverbindlich erklärte GAV Personalverleih nicht für Löhne über dem maximal versicherten Verdienst von CHF 148'200 pro Jahr (2026, Art. 22 Abs. 1 UVV).
Für einen Tagessatz im Freelancing hilft eine eigene Kalkulation aus Zielverdienst, Kosten und realistischen Einsatztagen. Die Methode mit Rechenbeispiel steht im Beitrag Selbständig als Freelance-Jurist.
So läuft die Zusammenarbeit mit Alpinum
Alpinum Solutions stellt Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich Legal- und Compliance-Fachkräfte über Staff Leasing und Freelancing bereit, in Teilzeit oder Vollzeit, einzeln oder im Team. In der Datenbank sind mehr als 7'500 Legal & Compliance Professionals erfasst, die im Qualifizierungsprozess interviewt, fachlich geprüft und überprüft wurden (Stand 18.10.2026).
- Profil anlegen: Über die Karriereseite für Legal- und Compliance-Jobs senden Sie Lebenslauf und Wunschmodell.
- Gespräch und fachliche Prüfung: Erfahrung, Fachgebiete, Sprachen, Pensum und Verfügbarkeit werden besprochen.
- Passender Einsatz: Ein Einsatz kommt zustande, wenn Ihr Profil zum konkreten Bedarf eines Unternehmens passt. Klären Sie vorab Aufgabe, Pensum, Dauer und Einsatzort.
- Vertrag: Im Staff Leasing schliessen Sie einen Arbeitsvertrag mit der Schweizer oder der deutschen Alpinum-Gesellschaft, im Freelancing einen Dienstleistungsvertrag.
- Einsatz und Übergabe: Im Staff Leasing gibt das Unternehmen die fachlichen Weisungen; im Freelancing arbeiten Sie eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Sprechen Sie Verlängerung, Ende und Übergabe rechtzeitig an.
Zum Portal von Alpinum Solutions führt der AlpinumHub. Wie Ihr Lebenslauf für Interim-Mandate aussehen sollte, zeigt der Beitrag Profil und Lebenslauf für Interim-Mandate.
Häufige Fragen zur Interim- und Projektarbeit für Juristen
Brauche ich Berufserfahrung für Interim-Einsätze?
Nicht zwingend. Viele Einsätze verlangen Erfahrung, weil Unternehmen schnelle Wirkung brauchen. Es gibt aber auch Aufgaben für Junior-Profile mit 0–2 Jahren Praxis, etwa in KYC-Reviews, Vertragsprüfungen oder Dokumentationsprojekten. Dort arbeiten Sie mit klaren Vorgaben und unter fachlicher Führung im Team. Entscheidend ist, dass Ihr Profil zur konkreten Aufgabe passt.
Kann ich Interim auch in Teilzeit arbeiten?
Ja. Staff Leasing und Freelancing sind in Teilzeit und Vollzeit möglich. Teilzeit passt gut zu Rollen mit planbarem Volumen, etwa Vertragsarbeit, Datenschutz oder ein Fractional-GC-Mandat. Klären Sie vorab feste Arbeitstage, Erreichbarkeit und Stellvertretung. Bei Vertretungen mit hohem Tagesgeschäft verlangen Unternehmen eher ein hohes Pensum.
Wer ist im Staff Leasing mein Arbeitgeber?
Im Staff Leasing ist der Personaldienstleister Ihr Arbeitgeber, nicht das Unternehmen, in dem Sie arbeiten. Er zahlt den Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Unternehmen gibt Ihnen die fachlichen Weisungen. In der Schweiz braucht der Verleiher eine kantonale Bewilligung (Art. 12 AVG), in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG).
Kann ich nach dem Einsatz fest beim Unternehmen bleiben?
Ja, das ist möglich. In der Schweiz sind Abreden nichtig, die Ihnen den späteren Übertritt in den Einsatzbetrieb erschweren (Art. 19 Abs. 5 AVG). In Deutschland sind Vereinbarungen unwirksam, die eine Übernahme verbieten (§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 4 AÜG). Zwischen Personaldienstleister und Unternehmen kann eine Vergütung für die Übernahme vereinbart sein; in der Schweiz nur, wenn der Einsatz weniger als 3 Monate dauerte und der Übertritt innert 3 Monaten nach Einsatzende erfolgt (Art. 22 Abs. 3 AVG).
Nächster Schritt
Wenn Sie Interim- oder Projektarbeit prüfen, legen Sie Ihr Profil an und nennen Sie Wunschmodell, Pensum und Fachgebiete.
- Karriere: Legal- und Compliance-Jobs als Projektjurist
- AlpinumHub: das Portal von Alpinum Solutions
- Staff Leasing aus Sicht der Fachkraft
- Selbständig als Freelance-Jurist oder Compliance-Experte
Stand: 30. Oktober 2026.
