Selbständig als Freelance-Jurist oder Compliance-Experte in Deutschland und der Schweiz
Kurzantwort: Wer sich als Freelance-Jurist oder Compliance-Experte selbständig machen will, klärt zuerst den Status: In Deutschland entscheidet auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung, ob Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt (§ 7a SGB IV), in der Schweiz die AHV-Ausgleichskasse für jede Tätigkeit separat. Danach folgen Versicherungen, Rechnungsstellung und ein kalkulierter Tagessatz. In der Schweiz wird mehrwertsteuerpflichtig, wer mindestens CHF 100'000 Jahresumsatz erzielt (Art. 10 MWSTG); in Deutschland sind selbständige Rechtsdienstleistungen in konkreten fremden Angelegenheiten erlaubnispflichtig (§ 3 RDG).
Dieser Beitrag richtet sich an Juristinnen, Juristen und Compliance-Fachleute, die freiberuflich arbeiten wollen, in Deutschland, in der Schweiz oder in beiden Ländern. Er zeigt die Pflichten je Land, eine Methode für den Tagessatz und Wege zu Mandaten.
Deutschland: Status, Versicherung und Rechnungsstellung
In Deutschland ist die wichtigste Frage, ob Ihre Tätigkeit als selbständig gilt oder als Beschäftigung. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind Arbeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Was im Vertrag steht, entscheidet nicht allein: Laut BSG schliesst der erkennbare Wille der Parteien zur Selbständigkeit eine Versicherungspflicht nicht aus (BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R, zu Musikschullehrkräften).
Statusfeststellung
- Antrag bei der DRV Bund: Die Beteiligten können den Erwerbsstatus feststellen lassen; andere Versicherungsträger sind daran gebunden (§ 7a Abs. 1–2 SGB IV).
- Prognose vor Beginn: Die DRV entscheidet auf Antrag schon vor Aufnahme der Tätigkeit, auf Basis von Vertrag und geplanter Durchführung (§ 7a Abs. 4a SGB IV).
- Dreieck über einen Personaldienstleister: Arbeiten Sie über einen Dienstleister beim Endkunden, stellt die DRV auch fest, ob ein Beschäftigungsverhältnis zum Endkunden besteht (§ 7a Abs. 2 S. 2–3 SGB IV).
- Befristung: Prognose, Gruppenfeststellung und die Regeln zum Dreieck treten laut aktuellem Gesetzestext mit Ablauf des 30.06.2027 ausser Kraft (§ 7a Abs. 7 SGB IV, Stand 29.10.2026).
Rechtsdienstleistung und Versicherung
Wer selbständig Rechtsdienstleistungen in konkreten fremden Angelegenheiten erbringt, braucht dafür eine Erlaubnis (§§ 2, 3 RDG). Für Rechtsberatung ist das in der Regel die Anwaltszulassung. Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Abs. 1 RDG). Ob eine Compliance-Aufgabe wie ein KYC-Review, Prozessarbeit oder eine Schulung diese Schwelle erreicht, hängt vom Mandat ab; klären Sie die Abgrenzung vor Vertragsschluss. Als Selbständige sind Sie nicht über einen Arbeitgeber versichert. Wie Sie Kranken- und Altersvorsorge regeln und ob für Ihre Tätigkeit eine Versicherungspflicht besteht, klären Sie vor dem ersten Mandat mit Ihrer Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung.
Rechnungsstellung
Sie stellen Rechnungen im eigenen Namen, mit vereinbartem Stunden- oder Tagessatz und Leistungsnachweis. Ob und wie Sie Umsatzsteuer ausweisen, lassen Sie vor dem ersten Mandat von einer Steuerberatung prüfen.
Schweiz: AHV-Anerkennung, MWST und Versicherung
In der Schweiz beurteilt die AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall und für jede Tätigkeit separat, ob Sie selbständigerwerbend sind; massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht der Vertrag (Merkblatt 2.02 AHV/IV).
Kriterien der Ausgleichskasse
- Auftritt nach aussen unter eigenem Firmennamen.
- Eigenes wirtschaftliches Risiko, etwa Investitionen, Inkassorisiko oder Miete.
- Frei gewählte Betriebsorganisation.
- Tätigkeit für mehrere Auftraggeber. Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, gilt üblicherweise als unselbständig.
Wird eine Tätigkeit nachträglich als unselbständig eingestuft, kann die Ausgleichskasse Beiträge bis 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachfordern (Art. 16 AHVG). Beitragspflichtig ist dann der Auftraggeber als Arbeitgeber (Art. 14 AHVG). Ihre Anerkennung als Selbständigerwerbende ist deshalb auch für Auftraggeber wichtig.
Mehrwertsteuer
Von der MWST befreit ist, wer im In- und Ausland innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt; ab dieser Schwelle besteht Steuerpflicht (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Voraussetzung ist ein selbständiger Auftritt unter eigenem Namen.
Versicherung
Als Selbständige regeln Sie Ihre Absicherung bei Unfall, Krankheit und im Alter selbst. Welche Versicherungen obligatorisch und welche freiwillig sind, klären Sie vor dem ersten Mandat mit Ihrer AHV-Ausgleichskasse und Ihrer Krankenversicherung.
Deutschland und Schweiz im Vergleich
| Thema | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|
| Wer prüft den Status? | DRV Bund im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV), auch als Prognose vor Beginn | AHV-Ausgleichskasse, je Tätigkeit separat (Merkblatt 2.02) |
| Wichtige Kriterien | Weisungen, Eingliederung, Gesamtwürdigung (§ 7 SGB IV) | Eigener Auftritt, Risiko, Organisation, mehrere Auftraggeber |
| Folgen falscher Einstufung | Beitragsnachforderung, Verjährung 4 Jahre, bei Vorsatz 30 Jahre (§ 25 SGB IV) | Nachforderung bis 5 Jahre (Art. 16 AHVG) |
| Steuer auf Leistungen | Umsatzsteuer; Pflicht und Ausweis mit einer Steuerberatung klären | MWST-Pflicht bei mindestens CHF 100'000 Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG) |
| Rechtsberatung | Selbständige Rechtsdienstleistung erlaubnispflichtig (§ 3 RDG) | Anwaltsregister setzt unabhängige Berufsausübung voraus (Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA) |
| Berufshaftpflicht | Eigene Police; Umfang mit Auftraggebern und Versicherer abstimmen | Eigene Police; Umfang mit Auftraggebern und Versicherer abstimmen |
Berufshaftpflicht: was die Police abdecken sollte
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn ein Auftraggeber Schadenersatz wegen eines Fehlers verlangt; Auftraggeber können vor dem Start einen Nachweis verlangen. Prüfen Sie diese Punkte:
- Tätigkeitsbeschreibung: Deckt die Police Rechtsberatung, Compliance-Beratung und Projektarbeit ab?
- Territorium: Gilt sie für Mandate in Deutschland und in der Schweiz?
- Deckungssumme: Passt sie zu den Vertragsanforderungen Ihrer Auftraggeber?
- Nachhaftung: Sind Ansprüche gedeckt, die erst nach Mandatsende geltend gemacht werden?
- Vertrag: Ist Ihre Haftung im Mandatsvertrag begrenzt, und passt das zur Police?
Tagessatz kalkulieren: die Methode
Ein tragfähiger Tagessatz ergibt sich aus Ihrem Jahresbedarf geteilt durch die realistisch fakturierbaren Tage. Die folgende Rechnung zeigt die Methode; alle Zahlen sind frei gewählte Annahmen und keine Marktwerte.
- Zieleinkommen festlegen: Was wollen Sie brutto verdienen, vergleichbar mit einer Anstellung?
- Arbeitgeberanteile ergänzen: Sozialversicherung und Vorsorge, die sonst der Arbeitgeber trägt.
- Betriebskosten addieren: Versicherungen, Büro, IT, Fachliteratur, Weiterbildung, Buchhaltung.
- Fakturierbare Tage schätzen: Werktage abzüglich Feiertage, Ferien, Krankheit, Weiterbildung, Akquise und Leerlauf zwischen Mandaten.
- Teilen: Jahresbedarf durch fakturierbare Tage. Die MWST bzw. Umsatzsteuer kommt bei Steuerpflicht hinzu.
| Position | Annahme im Beispiel |
|---|---|
| Zieleinkommen brutto | 140'000 |
| Sozialversicherung und Vorsorge (sonst Arbeitgeberanteil) | 20'000 |
| Versicherungen, Büro, IT, Weiterbildung | 15'000 |
| Jahresbedarf | 175'000 |
| Werktage (52 × 5) | 260 |
| Abzüglich Feiertage 10, Ferien 25, Krankheit 8, Weiterbildung 7, Akquise und Leerlauf 30 | −80 |
| Fakturierbare Tage | 180 |
| Rechnerischer Tagessatz (175'000 ÷ 180) | rund 972 |
Beispiel: Die Beträge können als CHF oder EUR gelesen werden; die Methode ist in beiden Ländern gleich. Der grösste Hebel sind die Leerlauftage: Mit 50 statt 30 Tagen sinken die fakturierbaren Tage auf 160, und der nötige Satz steigt auf rund 1'094.
Mandate finden
Mandate kommen meist über drei Wege: Ihr Netzwerk, direkte Anfragen von Unternehmen und Kanzleien sowie spezialisierte Personaldienstleister. Ein klares Profil mit Fachgebieten, Branchen, Sprachen und Projektergebnissen erleichtert alle drei; wie es aussieht, zeigt der Beitrag Profil und Lebenslauf für Interim-Mandate.
Alpinum Solutions stellt Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich Legal- und Compliance-Fachleute über Freelancing und Staff Leasing bereit. Im Freelancing erbringen Sie Ihre Leistung eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Wenn Ihnen Selbständigkeit zu viel Aufwand bedeutet, ist Staff Leasing eine Alternative mit Anstellung: Details im Beitrag Staff Leasing aus Sicht der Fachkraft. Einen Überblick über beide Modelle gibt der Beitrag Interim- und Projektarbeit für Juristen.
Häufige Fragen zur Selbständigkeit als Freelance-Jurist
Brauche ich eine Anwaltszulassung, um freiberuflich zu arbeiten?
Das hängt von der Tätigkeit ab. In Deutschland ist die selbständige Rechtsdienstleistung in konkreten fremden Angelegenheiten erlaubnispflichtig (§§ 2, 3 RDG); für Rechtsberatung ist das meist die Anwaltszulassung. Compliance-Projektarbeit fällt darunter, wenn sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls in fremden Angelegenheiten erfordert (§ 2 Abs. 1 RDG). In der Schweiz regelt das BGFA den Eintrag ins kantonale Anwaltsregister (Art. 8 BGFA). Klären Sie die Abgrenzung für Ihre Tätigkeit vor dem ersten Mandat.
Ab wann bin ich in der Schweiz MWST-pflichtig?
Steuerpflichtig werden Sie, sobald Sie innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland erzielen (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Darunter sind Sie befreit. Voraussetzung für die Steuerpflicht ist ein selbständiger Auftritt unter eigenem Namen. Planen Sie die MWST in Ihren Satz ein, sobald Sie die Schwelle voraussichtlich erreichen.
Reicht ein einziger Auftraggeber für die Selbständigkeit?
Oft nicht. In der Schweiz gilt üblicherweise als unselbständig, wer nur für einen Auftraggeber arbeitet (Merkblatt 2.02 AHV/IV). In Deutschland prüft die DRV in einer Gesamtwürdigung vor allem Weisungen und Eingliederung (§ 7 SGB IV). Mehrere Auftraggeber, ein eigener Auftritt und unternehmerisches Risiko stärken Ihre Position in beiden Ländern.
Kann ich das Statusrisiko vor dem Start klären?
In Deutschland ja: Die DRV entscheidet auf Antrag schon vor Aufnahme der Tätigkeit (Prognoseentscheidung, § 7a Abs. 4a SGB IV). Diese Regel tritt laut aktuellem Gesetzestext mit Ablauf des 30.06.2027 ausser Kraft (§ 7a Abs. 7 SGB IV). In der Schweiz klären Sie die Anerkennung als Selbständigerwerbende mit Ihrer AHV-Ausgleichskasse, je Tätigkeit.
Nächster Schritt
Wenn Sie als Freelancer Mandate suchen, legen Sie Ihr Profil an und nennen Sie Fachgebiete, Pensum und Ihr bevorzugtes Modell.
- Karriere: Legal- und Compliance-Jobs als Projektjurist
- AlpinumHub: Profil und Unterlagen verwalten
- Profil und Lebenslauf für Interim-Mandate
- Interim- und Projektarbeit für Juristen: der Einstieg
Stand: 30. Oktober 2026.
