Von der Kanzlei in die Rechtsabteilung: Interim-Einsätze als Brücke
Kurzantwort: Der Wechsel von der Kanzlei in die Rechtsabteilung gelingt leichter, wenn Sie die Inhouse-Arbeit zuerst in einem Interim-Einsatz erproben: Sie erleben Arbeitsweise, Entscheidungswege und Fachgebiete des Unternehmens, bevor Sie sich festlegen. Berufsrechtlich ist der Wechsel wichtig: In Deutschland braucht anwaltliche Tätigkeit für den Arbeitgeber eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (§ 46a BRAO); bei Arbeitnehmerüberlassung an eine Kanzlei mit Aussenauftritt hat der BGH sie ausgeschlossen. In der Schweiz können Unternehmensjuristen eines nicht registrierten Arbeitgebers nicht im Anwaltsregister eingetragen sein (Art. 8 BGFA).
Dieser Beitrag richtet sich an Anwältinnen und Anwälte in Kanzleien in der Schweiz und in Deutschland, die einen Wechsel in eine Rechtsabteilung prüfen. Er zeigt, was sich inhouse ändert, wie ein Interim-Einsatz als Probelauf funktioniert, welche Kompetenzen zählen und was für Zulassung und Registereintrag gilt.
Was sich in der Rechtsabteilung ändert
In der Rechtsabteilung haben Sie einen einzigen Mandanten, das eigene Unternehmen, und tragen Entscheidungen mit, statt nur zu beraten. Das verändert Tempo, Tiefe und Form der Arbeit.
| Arbeitsweise | Kanzlei | Rechtsabteilung |
|---|---|---|
| Mandant | Viele Mandanten, jeweils mit eigenem Auftrag | Ein Unternehmen mit vielen internen Ansprechpersonen |
| Leistung messen | Oft nach Stunden und Mandatsbudget | Nach Wirkung: Risiko gesenkt, Geschäft ermöglicht, Fristen eingehalten |
| Form der Antwort | Ausführliches Memo, vollständige Analyse | Kurze Empfehlung mit Risiko und Handlungsoption |
| Fachliche Breite | Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet | Breites Spektrum, Spezialfragen gehen an externe Kanzleien |
| Verantwortung | Rat an den Mandanten; Entscheid liegt dort | Mitverantwortung für Entscheid und Umsetzung im Geschäft |
| Rolle gegenüber Kanzleien | Auftragnehmerin oder Auftragnehmer | Auftraggeberin: Briefing, Budget, Steuerung |
| Arbeitsrhythmus | Getrieben von Transaktionen und Verfahren | Getrieben von Geschäftsprozessen, Projekten und Berichtszyklen |
Die Gegenüberstellung ist typisierend; Grösse und Kultur der Rechtsabteilung prägen den Alltag stark. Eine kleine Abteilung verlangt mehr Generalistentum als ein grosser Konzernrechtsdienst.
Interim als Probelauf: so testen Sie die Inhouse-Rolle
Ein Interim-Einsatz ist ein Probelauf mit echtem Auftrag: Sie arbeiten einige Monate in einer Rechtsabteilung, etwa als Elternzeitvertretung, in einem Vertragsprojekt oder bei einer Transaktion. Danach wissen Sie, ob Ihnen die Rolle liegt.
- Einstieg nah an Ihrer Praxis wählen: Wer aus dem Gesellschaftsrecht kommt, startet leichter in einem M&A- oder Corporate-Housekeeping-Projekt; wer Verträge verhandelt hat, im Commercial Contracting.
- Modell klären: Im Staff Leasing sind Sie beim Personaldienstleister angestellt und ins Team integriert. Im Freelancing arbeiten Sie eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Die Unterschiede zeigt der Beitrag Interim- und Projektarbeit für Juristen.
- Ziele für sich festlegen: Was wollen Sie herausfinden? Zum Beispiel, ob Ihnen Breite statt Tiefe liegt oder wie Sie mit Geschäftsentscheiden umgehen.
- Feedback einholen: Fragen Sie die Leitung der Rechtsabteilung und interne Kunden nach Ihrer Wirkung.
- Entscheiden: Weiterer Interim-Einsatz, Festanstellung oder Rückkehr in die Kanzlei. Ein Übertritt zum Einsatzunternehmen ist möglich; in der Schweiz sind Abreden nichtig, die ihn erschweren (Art. 19 Abs. 5 AVG), in Deutschland sind Übernahmeverbote unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).
Kompetenzen, die inhouse zählen
Inhouse zählen neben juristischer Qualität vor allem Geschäftsverständnis, Priorisierung und klare Kommunikation. Viele dieser Fähigkeiten bringen Sie aus der Kanzlei mit; im Profil sollten Sie sie sichtbar machen.
- Geschäftsverständnis: Wie verdient das Unternehmen Geld, welche Risiken sind tragbar?
- Priorisierung und Triage: Was muss heute entschieden werden, was kann warten, was braucht externe Hilfe?
- Kurze, klare Empfehlungen: eine Seite statt zehn, mit Risiko und Vorschlag.
- Verhandlung und Umsetzung: Verträge nicht nur prüfen, sondern abschliessen und im Geschäft verankern.
- Steuerung externer Kanzleien: Briefing, Budget, Qualität und Rechnungskontrolle.
- Standardisierung und Werkzeuge: Vorlagen, Freigabeprozesse, Vertragsmanagement-Systeme.
- Compliance-Grundlagen: Viele Rechtsabteilungen tragen Verantwortung für Datenschutz, Geldwäscherei, Sanktionen oder Kartellrecht mit.
Wie Sie diese Kompetenzen im Lebenslauf mit Aufgaben und Ergebnissen belegen, zeigt der Beitrag Profil und Lebenslauf für Interim-Mandate.
Zulassung, Syndikus und Anwaltsregister
Für die Zulassung gilt: In Deutschland hängt sie vom Arbeitgeber und von der Art der Tätigkeit ab, in der Schweiz setzt der Registereintrag eine unabhängige Berufsausübung voraus.
Deutschland: Syndikusrechtsanwalt
- Angestellte, die für einen nicht-anwaltlichen Arbeitgeber anwaltlich tätig sind, brauchen eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Abs. 2, § 46a BRAO).
- Anwaltlich ist die Tätigkeit, wenn sie fachlich unabhängig ist und vier Merkmale erfüllt: Prüfung von Rechtsfragen, Rechtsrat, Gestaltung von Rechtsverhältnissen und die Befugnis, nach aussen verantwortlich aufzutreten (§ 46 Abs. 3, 4 BRAO).
- Über die Zulassung entscheidet die Rechtsanwaltskammer nach Anhörung der Rentenversicherung; an diese Entscheidung ist die DRV bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gebunden (§ 46a BRAO).
- Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher Arbeitgeber. Ein an eine Kanzlei überlassener Jurist mit Aussenauftritt ist laut BGH weder als Rechtsanwalt noch als Syndikus zuzulassen (BGH, Urteil vom 20.03.2023, AnwZ (Brfg) 12/21). Syndikusrechtsanwälte beraten nur in Rechtsangelegenheiten ihres Arbeitgebers (§ 46 Abs. 5 BRAO). Für Rechtsabteilungen als Entleiher hat der BGH nicht ausdrücklich entschieden.
Schweiz: Anwaltsregister
- Angestellte Anwältinnen und Anwälte dürfen für den Registereintrag nur bei Personen beschäftigt sein, die selbst im Register eingetragen sind (Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA). Unternehmensjuristen eines Unternehmens ohne Registereintrag erfüllen diese Voraussetzung nicht. Im Personalverleih ist der Verleiher Ihr Arbeitgeber.
- Für den Rechtsdienst gilt im Zivilprozess eine eigene Regel: Seit 1.1.2025 kann ein Unternehmen im Zivilprozess die Herausgabe von Unterlagen seines Rechtsdienstes verweigern, wenn dieser unter anderem von einer Person mit Anwaltspatent geleitet wird (Art. 167a ZPO).
Klären Sie vor dem Wechsel mit Ihrer Rechtsanwaltskammer bzw. Ihrer kantonalen Aufsichtsbehörde, was mit Zulassung oder Registereintrag geschieht.
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Häufige Fragen zum Wechsel von der Kanzlei in die Rechtsabteilung
Verliere ich meine Zulassung, wenn ich inhouse arbeite?
Das hängt vom Land und vom Modell ab. In Deutschland brauchen Sie für anwaltliche Tätigkeit beim Arbeitgeber eine Syndikuszulassung; bei Arbeitnehmerüberlassung an eine Kanzlei mit Aussenauftritt hat der BGH sie ausgeschlossen, für Rechtsabteilungen ist das nicht ausdrücklich entschieden. Was mit einer bestehenden Zulassung geschieht, klären Sie vor dem Wechsel mit Ihrer Rechtsanwaltskammer. In der Schweiz setzt der Registereintrag bei Angestellten einen eingetragenen Arbeitgeber voraus (Art. 8 BGFA).
Wie lange dauert die Umgewöhnung an die Rechtsabteilung?
Das ist individuell und hängt von Grösse und Kultur der Rechtsabteilung ab. Die grössten Umstellungen betreffen meist die Form der Antworten, die fachliche Breite und die Mitverantwortung für Entscheide. Ein Interim-Einsatz von einigen Monaten zeigt, wie schnell Sie sich zurechtfinden, bevor Sie eine Festanstellung eingehen.
Kann ich als selbständige Anwältin oder selbständiger Anwalt interim inhouse arbeiten?
Ja, im Freelancing ist das möglich. Sie arbeiten dann eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Mandats. Achten Sie auf den Status: Sind Sie weisungsgebunden und in die Organisation eingegliedert, kann in Deutschland eine Beschäftigung vorliegen (§ 7 SGB IV), in der Schweiz eine unselbständige Tätigkeit. Mehr dazu im Beitrag Selbständig als Freelance-Jurist.
Welche Rolle eignet sich für den ersten Interim-Einsatz?
Am leichtesten gelingt der Einstieg in einer Rolle nahe Ihrer Kanzleipraxis: M&A und Corporate für Gesellschaftsrechtler, Commercial Contracting für Vertragsjuristinnen, Arbeitsrecht bei Restrukturierungen. Vertretungen wie eine Elternzeitvertretung bieten den breitesten Einblick ins Tagesgeschäft, verlangen aber auch die grösste Generalistenrolle.
Nächster Schritt
Wenn Sie den Wechsel in eine Rechtsabteilung prüfen, legen Sie Ihr Profil an und nennen Sie Fachgebiete, Wunschmodell und Pensum.
- Karriere: Legal- und Compliance-Jobs als Projektjurist
- AlpinumHub: Profil und Unterlagen verwalten
- Interim- und Projektarbeit für Juristen: der Einstieg
- Profil und Lebenslauf für Interim-Mandate
Stand: 30. Oktober 2026.
