FAQ – Contractor
Finde hier alle Antworten auf Deine Fragen zum Arbeitsverhältnis in der Schweiz.

Onboarding
Nach erfolgreichem Interviewprozess und Zusage durch den Kunden und des Kandidaten erhält der Mitarbeiter eine Onboarding E-Mail mit den wichtigsten Informationen von unserer HR-Managerin.
Die Vertragsunterzeichnung erfolgt digital über das Tool YouSign. Durch die Unterzeichnung mit Qualifizierter Elektronischer Signatur gewährleisten wird eine gesetzeskonforme und einen hohen Standard bei der Vertragsunterzeichnung.
Neben dem unterzeichneten Arbeitsvertrag werden die folgenden Dokumente für ein erfolgreiches Onboarding benötigt:
- Unterschriebener Arbeitsvertrag
- Straf- und Betreibungsregisterauszug
- Ausgefüllter Personalfragebogen
- Passkopie (ggf. Aufenthaltsbewilligung)
Der Vertrag wird über YouSign zur elektronischen Unterzeichnung bereitgestellt. Sowohl der Mitarbeiter als auch Alpinum Solutions unterzeichnen den Vertrag digital. Nach der Gegenzeichnung kann der rechtsgültige Vertrag heruntergeladen werden.
Bei allen Fragen rund um die Anstellung (Administration, Lohnzahlungen, Versicherungen) ist unsere HR-Managerin zuständig.
Für alle weiteren Fragen hinsichtlich des Projektes und dem Ablauf sind die Talent Manager bei Alpinum zuständig.
Arbeitsvertrag
Der Vertrag ist zeitlich befristet. Die Vertragsdauer ist im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung erfolgt mit einem neuen Vertrag, der wiederum im YouSign unterzeichnet werden muss. Die Verlängerung geht immer vom Startdatum aus und wird nach hinten verlängert.
Der Vertrag ist zwischen dem Verleihbetrieb und dem Mitarbeiter. Es besteht kein Anstellungsverhältnis zum Endkunden.
Unseren Mitarbeitern stehen 25 Ferientage pro Jahr zu. Bei Projekteinsätzen unter 12 Monaten wird die Anzahl der Ferientage pro rata berechnet. Der Ferienanspruch ist im hakuna ersichtlich. Der Ferienanspruch im hakuna ist immer nur bis Ende Jahr. Der neue Anspruch inkl. Übertrag des Feriensaldos in das nächste Jahr erfolgt automatisch. Der neue Anspruch im Jahr wird pro Rata berechnet. Die Ferientage sind während jedem Mandat zu beziehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Ferien bezogen werden und sich der Mitarbeiter erholen kann.
Lohn, Versicherungen und Vorsorge
Der Basislohn beinhaltet den 13. Monatslohn, zusätzliche werden Ferienzulage und Feiertage dazu berechnet.
Die Ferien- und Feiertage sind ein Lohnbestandteil und werden für jeden gearbeiteten Tag fortlaufend ausbezahlt. Siehe Einzelarbeitsvertrag. Das bedeutet, dass während einem Ferien- oder Feiertag keine Lohnzahlung stattfindet, da diese schon vor- resp. nachgezahlt werden, mit jedem Arbeitstag.
Bis spätestens zum 5. des Folgemonates
Die Lohnabrechnung ist Passwort geschützt. Das Passwort steht in der E-Mail mit der erhaltenen Lohnabrechnung.
Für die Sozialversicherungsabzüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gibt Sozialversicherungsabzüge der AHV, IV, EO und an die ALV. Zusätzlich kommen die Abzüge der Kranken- und Nichtberufsunfallversicherung hinzu sowie den BVG Abzug. Der BVG Abzug ist variabel, je nach geleisteten Arbeitsstunden und werden monatlich neu berechnet.
Je nach Aufenthaltsbewilligung und Zivilstand kommen Direktabzüge für die Quellensteuer hinzu.
Überstunden sind grundsätzlich nicht erlaubt, gemäss Arbeitsvertrag. Sollte es jedoch öfter dazu kommen, dass Überstunden gemacht werden, ist mit dem Endkunden eine Lösung zu finden oder mit der Alpinum Solutions AG in Kontakt zu treten.
Nein, grundsätzlich werden keine Spesen erstattet, ausser wenn dies vom Kunden gewünscht und genehmigt wird.
Der Arbeitnehmer ist innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen für maximal 720 Tage gegen Einkommensausfälle versichert. Die Versicherung ist die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG . Im Falle einer Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 80 % des versicherten Lohnsumme, jedoch erst nach einer Wartezeit von drei, respektive zwei Arbeitstagen. Das bedeutet, dass ab dem dritten oder vierten Arbeitstag eine Zahlung des Krankengeldes erfolgt. Der Unterschied der Karenzfrist ist im Zusammenhang, ob die vertraglich vereinbarte Lohnsumme dem GAV Swiss Staffing unterliegt oder nicht. Die Details sind dem Einzelarbeitsvertrag zu entnehmen.
Der Arbeitnehmer ist durch die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung von Alpinum Solutions abgesichert. Der Taggeldanspruch beginnt ab dem dritten Tag nach dem Unfall, in der Höhe von 80% der versicherten Lohnsumme, bis die versicherte Person wieder vollständig arbeitsfähig ist oder aber bis zum Anspruchsbeginn einer Invalidenrente. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend angepasst.
Zudem besteht eine UVG- Zusatzversicherung für den Überschusslohn, welche den gesetzlichen versicherten Jahresverdienst von 148'200.00 CHF übersteigt.
Und eine Heilungskostenversicherung für die private Spitalabteilung.
Die Pensionskasse der Alpinum Solutions Mitarbeiter ist die tellco pk. Versichert ist die koordinierte Lohnsumme. Ab dem 25. Altersjahr ist neben der Risikoprämie auch eine Sparprämie. Den genauen Vorsorgeplan kann auf Verlangen abgebgeben werden. Der Eintritt ist der tellco erst nach der ersten übermittelten Lohnsummenmeldung bekannt. Das heisst erst in der zweiten Woche des Folgemonates, nach der ersten Lohnzahlung.
Der Austritt ist der Pensionskasse erst nach der letzten übermittelten Lohnsumme bekannt.
Auf Verlangen wird das Formular für den Übertrag an die tellco gerne zugestellt oder kann online unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.tellco.ch/fileadmin/user_upload/tellco-web/downloads/de/Pensionskasse/Formulare/tpk_gfs_f_esreinzfzl_de_231222_s.pdf
Es ist eventuell möglich sich bei der Pensionskasse zusätzlich einzukaufen. Die muss der Mitarbeiter eigenständig mit der tellco abklären. Zusätzliche Einzahlungen über die Alpinum Solutions AG ist nicht möglich.
Allgemeine Informationen
Es gelten die gesetzlichen kantonalen Zürcher Feiertage.
https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/arbeitsbedingungen/arbeitsssicherheit-gesundheitsschutz/arbeits-ruhezeiten/feiertage.html
Diese Feiertage sind fest im hakuna hinterlegt.
Ist ein Mitarbeiter bei einem Kunden in einem anderen Kanton tätig, gelten trotzdem die gesetzlichen Zürcher Feiertage. An ausserkantonalen Feiertagen von Zürich ist deshalb an diesen Tagen Ferien oder frei zu beziehen.
Alle Abwesenheiten sind vorgängig mit dem Kunden zu vereinbaren. Die Absenzenmeldung danach über das hakuna unter Absenzen rapportieren.
Bei Krankheit muss ich mich sofort beim Endkunden krank melden. Bei der Alpinum Solutions die Krankheit im hakuna unter Absenzen rapportieren. Dauert ein Krankheitsfall länger als 2 Tage muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Dies bitte per E-Mail an adminch@alpinumsolutions.com
Bei einem Unfall ist es wichtig, so schnell wie möglich Kontakt mit Alpinum Solutions aufzunehmen (adminch@alpinumsolutions.com). Es wird ein Unfallformular zugeschickt, das für die Meldung des Unfalls bei der SUVA benötigt wird. Bitte beantworten Sie alle Fragen im Formular und senden Sie es vollständig an Alpinum Solutions zurück. Bei einem ordentlichen Unfall wird zusätzlich ein Arztzeugnis benötigt. Anschließend erhalten Sie die Fallnummer sowie einen Apothekerschein.
Falls Mitarbeiter krank sind, wird ein Arztzeugnis ab dem 3. Krankheitstag.
Die Zeiterfassung erfolgt über hakuna, das Zeiterfassungsssystem der Alpinum Solutions, auch wenn zusätzlich beim Kunden die Arbeitszeiten in einer weiteren Software erfasst werden müssen.
Es ist die vertraglich vereinbarte pauschale Arbeitszeit zu rapportieren. Bitte siehe auch im Manual nach, welches im Onbaording E-Mail als Link enthalten ist.
Wird im Fragebogen angegeben, dass ein monatliches Zwischenverdienstformular benötigt wird, wird dieses jeweils monatlich nach der Lohnzahlung von der Alpinum Solutions ausgefüllt und an den Mitarbeiter versendet. Es sind keine Reminder nötig.
Offboarding
Der Arbeitsvertrag endet am Ende des Projekteinsatzen. Wenn es keine Verlängerung des Projektes gibt, endet der Einsatz und damit die Anstellung bei der Alpinum Solutions.
Jeder Mitarbeiter erhält ein Offboarding E-Mail, welches auch als Kündigungsschreiben bei einer Vorzeitigen Beendigung des Mandates dient. Darin sind alle nötigen Informationen nach dem Austritt enthalten, wie Unfall- und Krankentaggeldversicherung nach Austritt. Zudem wird eine Arbeitsbestätigung oder ein Vorlagezeugnis mitgesendet wie auch das Übertragsformular für die Pensionskassengelder.
https://www.tellco.ch/fileadmin/user_upload/tellco-web/downloads/de/Pensionskasse/Formulare/tpk_gfs_f_antruebertrfzl_de_220030.pdf
Ja, jeder Mitarbeiter erhält am Ende des Einsatzes ein Arbeitszeignis von Alpinum Solutions.
Offene Urlaubsansprüche werden in der letzten Lohnzahlung ausgezahlt.
In der Offboarding Mail ist ein der Link zum Übertragungsformular von unserer Pensionskasse enthalten.